Inflation – wenn das Geld verfällt
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April 20, 2015Der Autor und Experte für Infrarotheizungen Peter B. sah sich kürzlich einer interessanten Aufgabe gegenüber. Er erstellte eine Berechnung für eine sinnvolle Heizmethode in einem alten Haus. Die Wohnung war klein, verwinkelt und in fast jedem Raum stand ein Nachtspeicherofen.
Selbstverständlich benötigte jeder dieser Öfen eine Menge Platz, was oft der Nutzung des Raumes stark abträglich war. So konnte z. B. in der Küche kein Essplatz untergebracht werden und die Küchengeräte waren an einer Wand konzentriert, so dass man außer einem Spülbecken kaum eine alternative Arbeitsfläche oder Abstellmöglichkeit hatte. In 2 Räumen fehlten die Nachtspeicheröfen, da die Wohnung im zurückliegenden Winter nicht genutzt und die Öfen an anderer Stelle im Haus gebraucht wurden. Schnell wurde klar, dass Infrarotelemente an der Decke enormen Platzgewinn und eine gleichmäßige Wärmeverteilung bieten würden.
In einem Zimmer gab es leichten Schimmelbefall, der nach Aussage der Bewohner aber erst im vergangenen Winter aufgrund der ausgebliebenen Beheizung entstanden war.
Peter B. erkannte, dass eine Infrarotheizung die Wand trocknen würde, vorausgesetzt es käme kein weiteres Wasser nach (z.B. durch eine verstopfte Regenrinne usw.) und vermittelte dies den Bewohnern. Der Schimmel hätte keine Chance. Allerdings entsteht während der Trockenphase Verdunstungskälte, vergleichbar damit, wie Menschen bei Wärme schwitzen. Da die Trockenphase im Mauerwerk je nach Größe und Tiefe ein paar Wochen dauern kann, wäre es sinnvoll die Infrarotstrahler jeden Tag frühzeitig aufheizen zu lassen.
Die Interessenten waren von dieser Perspektive begeistert und fragten, ob das auch mit einer Konvektionsheizung (Wärme durch Wärmeströmung) funktionieren würde. Dies musste Peter B. jedoch verneinen.
Der kleinste der vorhandenen Nachtspeicheröfen hatte 4 kWh. Um die Wohnung ausreichend zu beheizen, hätte man 6 (+ Flur?) Nachtspeicheröfen gebraucht. Allerdings klagte man darüber, dass sich die Leistung nicht gepasst hatte und es daher oft ziemlich kalt in der Wohnung war. Die derzeitige Gesamtsituation mit den Nachtspeicheröfen erforderte also mindestens 24 kWh Strombedarf.
Nach dem Aufmaß und dem darauf basierenden Angebot stand fest, dass man für diese Wohnung 5,02 kWh Infrarotleistung benötigte. Außer einem Spiegel im Bad, den man mit einem Infrarotelement in Spiegelgestalt ersetzen könne, sollte alles Deckenmontage sein und auch der Flur wurde berücksichtigt. Da der Flur recht schmal war und sich an jeder Wand eine Tür befand, würde hier gar kein Nachtspeicherofen hinpassen.
Ein paar Tage später riefen die Interessenten Herrn B. an und teilten mit, dass man lieber bei Nachtspeicheröfen bleiben wolle, da man ja sonst 2 Systeme im Haus hätte. Diese Argumentation erschien wie ein vorgeschobener Grund, denn der Umstieg auf Infrarotelemente ergab nur Vorteile. Was war also geschehen?
Nachtspeicheröfen laden sich in der Regel von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf. Diese Ladung ist abhängig davon, wie kalt es ist. Es gibt daher Tage, an denen sie nicht vollständig aufladen und auch Tage, vor allem im Winter, an denen die Nachtspeicheröfen bereits um 17:00 Uhr leer sind und dementsprechend nachgeladen werden müssen. Ist dann der nächste Tag ein warmer, wurde die Leistung natürlich trotzdem abgerufen, auch wenn diese nicht benötigt wird.
Doch auch hier gilt wohl die allgemeine Faustformel:
kWh x 8 Std Laufzeit x 180 Tage Heizperiode x Preis je kWh = Kosten/Heizperiode
Im Internet kann man aktuell Strom-Tarife finden um die 25 Cent je kWh (inkl. Steuer). Der Tarif für Nachtspeicheröfen liegt in der Regel etwas günstiger also bei z. B. bei 24 Cent je kWh. Damit ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:
Infrarotheizung: 5,02 kWh x 8 Std x 180 Tage x 0,25 Euro/kWh = 1.807,20 Euro
Nachtspeicherofen: 24,00 kWh x 7 Std x 180 Tage x 0,24 Euro/kWh = 7.257,60 Euro
Eine Ersparnis von 5.450,40 Euro je Heizperiode mit Hilfe der Infrarotheizung dürfte normalerweise keine Fragen mehr offen lassen, zumal die Anschaffungskosten der Infrarotelemente wesentlich geringer sind als die Ersparnis eines einzigen Jahres. Bereits nach einem Winter hätte man also eine Nettoersparnis in der Tasche.
Selbst wenn die Infrarot-Elemente täglich 16 Stunden laufen würden und die Nachtspeicheröfen nur zu 50% auf- oder Teilgeladen wären, ergäbe das immer eine Ersparnis. Darüber hinaus würden die Bewohner mit der Infrarotheizung eine angenehme und natürliche Wärme wie die der Sonne in der Wohnung haben und zu jeder Zeit eine wohlig warme Wohnung im Winter haben, während sie mit Nachspeicheröfen die längste Zeit des Tages frieren müssten.
Das gesamte Ausmaß der Ersparnis war in dieser Situation übrigens gar nicht abschätzbar. Peter B. kannte nämlich nicht die gesamte Leistung der vorhandenen Nachtspeicheröfen, als er seine Berechnung erstellte. Diese wurde auf der Basis der Daten des kleinsten Ofens vor Ort angefertigt. Daraus dürfte klar werden, dass die ermittelten „Ungefähr-Werte“ keinen direkten Vergleich ermöglichen. Die Ersparnis wäre vermutlich noch um Einiges größer.
Viele praktische Tipps veröffentlichte Peter B. in seinem Buch. Wer also derzeit mit Nachspeicheröfen heizt und nach Alternativen sucht, finden darin wertvolle Informationen und Hinweise. Weiterführende Tipps erhält man auch unter www.sparen-mit-der-heizung.de oder wer einen wissenschaftlichen Vergleich sucht, wenn auch mit einer Gasheizung, kann gern einmal eine Suchmaschine mit den Suchbegriffen „Uni Kaiserslautern Infrarot-Strahlungsheizung“ füttern.
In Fachkreisen ist man sich übrigens einig, dass das Heizen mit Nachtspeicheröfen die ungünstigste Art des Heizens sei.
1 Comment
Ich habe ebenfalls einen Nachtspeicherofen. Wie Sie sagen, erweist es sich auch bei mir als sehr ungünstige Art des Heizens. Ich merke, dass im Badezimmer oft die Wände feucht bleiben, welches zur Schimmelführung führt. Sie sagen, dass jedoch Infrarotheizungen auch Wände trocken und generell effizienter sind. Daher entscheide ich mich für eine Infrarotheizung.