Optionshandel – Jeder kann handeln
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April 23, 2015Der Goldsparplan ist gerade „in“. Getrieben von der Angst vor einer Währungsabwertung schauen immer mehr Menschen auf Gold. Doch der Erwerb von Gold ist für viele Menschen zu teuer geworden. Die Perspektive, das begehrte Metall mit kleinen Raten kaufen zu können, kommt da vielen Menschen sehr gelegen. Goldsparpläne der besonderen Art findet man derzeit überall.
Anleger werden dazu bewegt, mit monatlichen Kleinstbeiträgen ab 25,00 Euro in Gold zu investieren. Wie bei jedem Anlageangebot lohnt sich ein Blick in das Vertragswerk. Denn oft stellt sich nach näherer Betrachtung der Vertragsinhalte die Frage, welche Entscheidung wohl werthaltiger sei, dass Geld lieber auf dem Sparbuch zu lassen oder in so einen Goldsparplan zu investieren?
Goldsparpläne können ab 25,00 Euro monatlich bedient werden. Wenn genügend Geld angespart ist, erwirbt der Anbieter die vom Anleger selbst ausgewählte Stückelung bei einer Scheideanstalt.
Angenommen, ein Anleger möchte monatlich 100 Euro über 10 Jahre ansparen, also insgesamt 12.000 Euro. Oft kostet das eine Einrichtungsgebühr in stattlicher Höhe von 15 Monatsbeiträgen oder mehr. Damit das nicht zu Missmut führt, wird dem treuen Sparer von manchen Anbietern in Aussicht gestellt, dass ihm die Einrichtungsgebühr in Gold erstattet wird. Auf den ersten Blick klingt so etwas gar nicht so übel. Jedoch muss „Treu“ genau definiert werden. Treu kann z.B. bedeuten, mindestens 15 Monate durchhalten und die 1-Gramm-Stückelung beim Golderwerb wählen. Diese Stückelung ist jedoch die Variante mit den höchsten Nebenkosten. Die Rückzahlung der Einrichtungsgebühr könnte dann in physischem Gold, ebenfalls mit 1-Gramm-Stückelung erfolgen.
Stückelungen in Kleinstmengen sind mit hohen Zu- und Abschlägen (bis zu 30% und mehr) verbunden und dadurch ein glänzendes Geschäft für den Initiator und eine gute Lösung für zusätzliche Provisionen für den Vertrieb.
Die Lagerung erfolgt ebenfalls selten kostenlos, also schlagen monatliche Lagerkosten zu Buche. Über den Sparzeitraum kommt da einiges zusammen. Darüber hinaus werden dem Vertragskonto gern Depotgebühren belastet.
Für die Ermittlung des Goldpreises werden von vielen Anbietern nicht etwa die Fixingpreise des jeweiligen Tages an anerkannten Handelsplätzen (z. B. LBMA) als Basis herangezogen, sondern der Goldpreis wird nach eigenem Ermessen festgelegt. Dazu kommen Zuschläge in unbekannter Höhe, wenn der Kunde kauft, bzw. ein Abschlag, wenn der Kunde verkauft. Wenn der Kunde dem Anbieter die Genehmigung zum Handel seines Edelmetallbestandes erteilt hat, ist das mit einer Lizenz zum Gelddrucken für den Initiator vergleichbar.
Der Anleger kann die Stückelung selbst auswählen. Bei der 1-Gramm-Stückelung beträgt der reguläre Aufschlag beim Ankauf ca. 30%. Entscheidet sich der Anleger auf Grund der Kosten z. B. für die 10-Gramm-Stückelung (regulärer Aufschlag ca. 7%) muss er genögend Sparraten eingezahlt haben, damit genügend Geld für den Erwerb eines neuen 10-Gramm-Barrens vorhanden ist. Die Sparraten verbleiben zwischenzeitlich als Barreserven meist unverzinst auf dem Konto des Initiators. Unter Berücksichtigung möglicher Einrichtungskosten erfolgt somit erstmalig ein Goldankauf für den Anleger kompletter Bezahlung der Anfangskosten, was viele Monate dauern kann! Um das Ziel einer Rendite von mindestens 10% zu erreichen, müsste der Goldpreis um mehr als 20% pro Jahr steigen.
Einige Anbieter können sich bei Einmalbeiträgen vom Anleger ermächtigen lassen, in seinem Namen pro Anlagejahr An- und Verkäufe mit seinem Edelmetallbestand zu tätigen. Theoretisch soll mit den Gewinnen (Kursabschlägen?) eine stattliche jährliche Wertsteigerung für den Anleger erzielbar sein. Wie dies dann in der Praxis bewerkstelligt werden soll, ist selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar.
Der Anleger erhält meist nur ein Zertifikat über den Ankauf des Goldes und kann Kontenbewegungen „Online“ oder per Kontoauszug auf einem Währungskonto und seinem Golddepot verfolgen. Es gibt selten eine treuhänderische Verwaltung des Goldes durch einen externen Treuhänder. Eine Veruntreuung der Edelmetallbestände ist somit sehr leicht möglich. Wie der Rechtsanspruch des Anlegers bezüglich seiner Edelmetallbestände im Insolvenzfall der Anbieter ist, ist den AGB’s selten zu entnehmen. Aus Sicht des externen Betrachters sind die physischen Edelmetallbestände meist dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnen.
Fazit zum Goldsparplan
Der Lockvogel Goldbesitz funktioniert beim Kunden offenbar. Die Perspektive, mit kleinsten Beträgen Gold zu erwerben, wird vor allem bei Menschen funktionieren, die sehr wenig Geld zur Verfügung haben. Anstelle einer seriösen Vermögensanlage erhält der Anleger eine Blackbox voller direkter und versteckter Kosten. Mit vielen Produkten wird es dem Anleger schwerfallen, der Inflation zu entgehen und gezielt Vermögenssicherung zu betreiben. Es ist viel wahrscheinlicher, dass in einem überschaubaren Zeitraum sein Einmalbeitrag bzw. seine Sparbeiträge durch Gebühren verbraucht sein werden. So werden diejenigen, die wenig haben, systematisch noch ärmer.
Worauf man achten sollte, wenn man es richtig machen möchte
Es gibt auch Fairness im Edelmetallsparplanmarkt. Allerdings muss man hier ein wenig näher hinschauen. Es gibt Anbieter, die das Edelmetallvermögen flexibel wie ein Sparbuch halten, indem regelmässige Käufe jederzeit beendet werden können, man diese zeitweise aussetzen und den monatlichen Betrag erhöhen bzw. reduzieren kann. Das Edelmetallvermögen kann jederzeit verfügbar gehalten werden, so dass die Auslieferung der Edelmetalle jederzeit verlangt werden kann oder der Gegenwert des Edelmetallbestandes bar auf ein Konto eigener Wahl überwiesen wird. Die Beteiligung an großen Barren ist möglich, indem man sich an 1 kg Gold, Platin, Palladium oder 15 kg Silberbarren beteiligt und den entsprechend geringen Preisaufschlägen partizipiert. Die physische Lagerung in einem streng bewachten Hochsicherheitstresor in der Schweiz. Ein- und Auslagerungen sind dann nur gemeinsam mit dem Tresorbetreiber und dem Sicherheitsunternehmen möglich. Die Edelmetalle sind gegen alle Gefahren versichert.
Man kann die Mehrwertsteuer auf Silber und Platinum einsparen, da die Edelmetalle in einem Zollfreilager lagern. Die Abgeltungs- und Spekulationssteuer entfällt, da Kursgewinne nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei sind.
Nur so macht das portionsweise Kaufen von Edelmetallen richtig Spaß.
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1 Comment
Vielen Dank für den sehr ausgeglichenen Artikel. Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen guten und – vorsichtig formuliert – weniger guten Angeboten in diesem Bereich ganz frappierend. Ein paar Ergänzungen und Korrekturen möchte ich allerdings hinzufügen:
Zunächst einmal muss man festhalten, dass schon die strukturelle Beschaffenheit der Goldsparpläne – d.h. die Art und Weise sowie die Form in der tatsächlich Gold erworben wird – höchst unterschiedlich ist und man das kaum verallgemeinern kann.
In den meisten Fällen erwirbt man jedoch Bruchteileigentum an größeren Goldbarren. Wenn man also darauf Wert legt, das Gold später auch physisch in Besitz nehmen zu können, muss man sich hier die vertraglichen Gegebenheiten genau ansehen, v.a. in welchen Einheiten das möglich ist. Bei manchen Anbietern kann man erst Stückelungen ab 1 kg entnehmen – hier gibt es ganz gravierende Unterschiede.
Auch wenn Bruchteileigentum an größeren Barren gekauft wird, wird der Kaufpreis häufig in € / Gramm angegeben. Der Grund: vergleicht man diesen mit dem Preis einen 1 Gramm Goldbarrens (mit wie Sie richtig schreiben idR rund 30% Aufschlag) erscheint dieser dann sehr günstig, wenn er 5 oder 10% darunter liegt. Für einen 1 kg-Barren ist das aber natürlich ein deutlich überhöhter Gramm-Preis.
Dass das gekaufte Gold als Sachdarlehen an den Anbieter verliehen wird und dieser dann damit handeln kann, ist die absolute Ausnahme. Es gab zwei Anbieter auf dem deutschen Markt, die das anboten und dafür eine fixe Verzinsung zahlten. In beiden Fällen wurde in den letzten Monaten die Rückabwicklung der Verträge von der BaFin angeordnet, da es sich in solchen Fällen um ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft handelt (einer der beiden Anbieter ist auch insolvent – hier gibt es noch viele andere Ungereimtheiten).
In den allermeisten Fällen ist das erworbene Gold Eigentum des Kunden und damit auch im Insolvenzfall als solches zu behandeln. Das ist in der Regel vertraglich ganz klar geregelt. Vor Veruntreuung kann aber natürlich auch der beste Vertrag nicht schützen. Und wie der Fall der BWF-Stiftung zeigte offenbar nicht einmal Audits unabhängiger Dritter. Man kommt also kaum darum herum, sich über den Background eines Anbieters entsprechend zu informieren.
Man kann aber einige Faustregeln beachten:
– Produkte, die mit Abschlusskosten verbunden sind, sind diese in aller Regel nicht wert
– für Produkte, die von Vertrieblern vollmundig angepriesen werden, sind in aller Regel mit saftigen Provisionen verbunden, die zwangsläufig vom Kunden bezahlt werden müssen. Denn Gold ist ein Gut mit extrem geringer Handelsmarge, die dementsprechend keine hohe Provision abwerfen kann
– bei Angeboten, bei welchen man Kleinstbarren erwirbt, hat man am Ende deutlich weniger Gold als bei anderen, bei welchen man Bruchteileigentum erwirbt, oder auf größere Stückelungen anspart
– möchte man das Gold unter Umständen später physisch in Besitz nehmen, muss man sich die diesbezüglichen vertraglichen Grundlagen genau ansehen – hier gibt es ganz enorme Unterschiede