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August 22, 2020Kleine Beträge clever ansparen, ist eine Kunst. Wer nicht anspart, hat später auch kein Angespartes; soviel steht fest. Wie kannst Du kleines Geld ansparen, ohne dass es Dir weh tut? Aller Anfang ist schwer. Du musst zunächst einige Erfahrungen machen, verstehen, wie es funktioniert. Das geht mit kleinen Beträgen an besten – also früh beginnen und damit einen guten Anfang schaffen. Mit der Zeit kannst Du damit ein ansehnliches Vermögen aufbauen.
Bevor Du beginnst, gibt es ein wichtiges Problem. Sollst Du Dein Geld in Geldwerte oder in Sachwerte stecken? Geld ist Papier ohne einen inneren Wert. Geld wird bewertet. Es kann also seinen Wert auch verlieren, wenn das Vertrauen schwindet. Geldwerte basieren auf Geld. Es sind Zettel mit Ansprüchen und Zinsversprechen, die auf dem herrschenden Geldsystem basieren. Frage Dich also, ob Du dem Geldsystem vertraust. Schließlich ist Vermögensaufbau ein längerfristiger Vorgang.
Welche staatlichen Förderungen kannst Du ausnutzen, wenn Du kleine Beträge clever ansparen möchtest?
Wenn Du es richtig machst, kannst Du kleine Beträge clever ansparen und dabei bis zu fünf Förderungen für Dein Geld bekommen.
WohnRiester-Förderung
Die Förderung im WohnRiester wird auch gerne als „Eigenheimrente“ bezeichnet. Dieser Begriff trifft den Kern der Sache: Vermögen durch eigengenutzte Immobilien aufbauen und als Rentenersatz verwenden. Voraussetzung für die Förderung im WohnRiester ist, dass 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in ein gefördertes Wohn-Riester-Produkt eingezahlt werden. Da kann einiges zusammenkommen. Bei einer Familie mit Kindern können so über 6.000,00 Euro Förderung in sieben Jahren entstehen!
Die klassische WohnRiester-Förderung erhältst Du, wenn das angesparte Geld in eine selbstgenutzte Immobilie fließt. Geschieht das nicht, musst Du die Förderung zurückzahlen. Diese Förderung macht also nur dann Sinn, wenn Du das angesparte Geld tatsächlich in eine solche Immobilie einfließen lässt.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der Sparaufwendungen und wird maximal für 512,00 Euro bei Einzelpersonen oder 1.024,00 Euro bei Ehepaaren bezuschusst, so dass die jährliche Höchstprämie bei 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro liegt.
Der Volksmund hat beim Begriff Wohnungsbauprämie meist den Klassiker unter den Finanzprodukten im Kopf, den Bausparvertrag. Die Finanzinstitute favorisieren dieses Produkt und betreiben massiv Werbung dafür. Was wenige wissen: auch Einlagen bei Wohnbaugenossenschaften sind wohnungsbauprämienberechtigt.
Prämienberechtigt bist Du, wenn Du das 16. Lebensjahr vollendet hast, prämienbegünstigte Beiträge leistest und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage wird auf das vermögenswirksame Sparen gewährt. Die Prämienhöhe ist von der gewählten Sparvertragsform abhängig.
Als Sparer erhältst Du 20 Prozent auf Deine vermögenswirksamen Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, auf Aufwendungen aufgrund eines Wertpapier-Kaufvertrags oder Aufwendungen aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrages. Dazu gehören auch Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften. Diese Aufwendungen sind auf maximal 400 Euro jährlicher Sparleistung beschränkt.
Weitere 9 Prozent Prämie erhältst Du auf Deine Sparleistungen, wenn Du Aufwendungen nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, Aufwendungen zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung oder zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a. verwendest. Dazu gehören Einzahlungen in Guthaben bei Wohnbaugenossenschaften. Maximal 470 Euro jährlich kannst Du auf diese Weise aufwenden.
Die beiden Zulagen (20 Prozent und 9 Prozent) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Auch für die Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen, um zulagenberechtigt zu sein.
Finde Deine optimale Sparvertragsform
Wenn Du kleine Beträge clever ansparen möchtest, hast Du immer auch Aufwand. Du musst Sparverträge abschließen, Unterlagen ablegen, an die Beantragung der Förderungen denken. Und Du musst natürlich auch am Ball bleiben und die Anträge jedes Jahr stellen. Du kannst diesen Prozess vereinfachen, indem Du so wenige einzelne Sparverträge wie möglich abschließt – im Optimalfall nur eine einzige Sparform.
Wenn Du ein Produkt wählst, welches mit sämtlichen der angeführten Fördermöglichkeiten gefördert werden kann, wird die Bürokratie verschlankt und sämtliches Geld fließt in nur einen Topf. Das Problem ist hier, dass es nur sehr wenige Angebote gibt, die dies ermöglichen.
Genossenschaftsbeteiligungen fallen hier auf. Allerdings müssen diese Verträge auch so ausgelegt sein, dass sie die Rahmenbedingungen zur Förderung erfüllen. Dazu kommt, dass die Genossenschaft finanziell sehr gut dastehen muss. Schließlich willst Du später auch noch etwas von Deinem Geld haben.
Sei also vorsichtig und nimm Dir Zeit bei der Auswahl. Wenn Du die Bürokratie nicht scheust, kannst Du selbstverständlich auch verschiedene Sparverträge abschließen. Damit erreichst Du einen höheren Grand an Risikostreuung, was nie verkehrt sein kann.
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