Diversifikation ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Vermögensstrategie
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März 6, 2021Steuern bei Kapitalanlagen und auch andere Kosten schmälern die Gesamterträge. Wenn Du von Deinen Erträgen einen Teil abgeben musst, sollte das ein Entscheidungskriterium für Deine Anlageentscheidung sein. Es gibt zwar Freibeträge, doch wenn Dein Vermögen hoch genug ist, sind diese Beträge schnell ausgeschöpft.
Welche Steuern werden auf Kapitalanlagen erhoben?
Da wäre die Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragssteuer). Der Steuersatz dieser Steuer liegt bei 25 Prozent. Dazu kommt bis 2020 der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer und ggf. die Kirchensteuer in Höhe von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Der Solidaritätszuschlag wurde jedoch für 2021 teilweise abgeschafft (Quelle).
Diese Steuer fällt bei Kapitalerträgen an, also bei Einnahmen aus Zinsen und Dividenden. Dazu kommen Erträge aus Wertpapier-, Options- und Termingeschäften, Lebens- und Rentenversicherungen, stillen Beteiligungen, Zertifikaten und Investmentfonds.
Damit fällt sie in die Kategorie der Quellensteuern. Banken, Broker und andere Anbieter für Kapitalanlagen mit Sitz in Deutschland führen diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab.
Sparerpauschbetrag mindert die Steuern bei Kapitalanlagen
Du kannst einen Freistellungsauftrag in Höhe Deiner zu erwartenden Erträge bis zur Maximalhöhe von 801 Euro jährlich abgeben (Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften das Doppelte). In dem Fall wird nur der dem Im Freistellungsauftrag erteilten Betrag übersteigende Ertragsanteil besteuert und abgeführt. Liegt der Anteil Deiner Erträge unter dem Betrag des Freistellungsauftrages, muss das auch nicht in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung angegeben werden; liegt er darüber, schon.
Behandlung von Kursgewinnen
Aber auch Kursgewinne fallen in die Kategorie Steuern bei Kapitalanlagen und müssen versteuert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist erzielt werden. Bei Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder veräußert wurden, muss der Anteil des Erlöses, der den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt, versteuert werden. Nach Ablauf dieser Frist von 10 Jahren sind diese Gewinne steuerfrei.
Bei Wertpapieren sind seit der Einführung der Abgeltungssteuer sämtliche Kursgewinne und Veräußerungsgewinne im Zeitpunkt der Entstehung steuerpflichtig, egal welche Zeit zwischen An- und Verkauf verging. Es gibt aber Freigrenzen in Höhe von 750 Euro pro Person zuzüglich 51 Euro Werbekostenpauschale. Diese können über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Ansonsten werden pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben.
Behandlung von Verlusten in den Steuern bei Kapitalanlagen
Verluste die nach dem 01.01.2009 eintraten, können durch Erträge aus der gleichen Assetklasse ausgeglichen werden. Du kannst also z. B. Deine Verluste bei einer Lebensversicherung nicht durch Aktiengewinne ausgleichen. Hier kommt es vor allem auf die Dokumentation an. Wenn Du in einem Portfolio verschiedene Fonds hast, von denen einer Verluste und ein anderer Fonds Gewinne machte, musst Du das nachvollziehbar belegen können.
Behandlung von Rohstoffen und Edelmetallen
Physische Edelmetalle und physische Rohstoffe werfen keine Zinsen oder Dividenden ab. Gewinne aus Preissteigerungen bei einem Verkauf von Edelmetallen innerhalb eines Jahres gelten als Kursgewinne und müssen versteuert werden. Nach einem Jahr Haltedauer sind Kursgewinne von Edelmetallen und Rohstoffen steuerfrei.
Exchange Traded Commodities (ETCs), also Rohstoffzertifikate ohne Lieferanspruch gelten als Wertpapiere und sind steuerlich entsprechend zu behandeln. Beim Xetra Gold gibt es eine Sonderstellung. Hier sind die Finanzverwaltung und der Bundesfinanzhof geteilter Meinung, was die Steuerpflicht betrifft. Der Bundesfinanzhof sieht hier bei der steuerlichen Behandlung eine Gleichstellung zu physischem Gold. Es kann aber sein, dass das zuständige Finanzamt sich erst einmal für eine Steuerpflicht entscheidet und man seine Ansprüche rechtlich verfolgen muss.
Zusammengefasst sind Steuern bei Kapitalanlagen die Regel. Rohstoffe und Edelmetalle bilden hier eine Ausnahme, da die Spekulationsfrist mit einem Jahr sehr kurz bemessen ist. Für die steuerliche Optimierung wäre also ein signifikanter Anteil an Rohstoffen oder Edelmetallen empfehlenswert.
Mehrwertsteuerersparnis beim Rohstoff- und Edelmetallkauf
Kauf und Verkauf von Gold ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Bei den Weißmetallen Silber, Platin und Palladium wird beim Kauf und Verkauf die Mehrwertsteuer erhoben. Diese kannst Du sparen, wenn Du Deine Edelmetalle über ein Zollfreilager einkaufst und dort verwahren lässt. Solange Du keine Auslieferung planst, sparst Du die Mehrwertsteuer dann dauerhaft ein.
Solltest Du jedoch einen Teil oder sogar den gesamten Bestand ausliefern lassen, solltest Du vorher die Weißmetalle in Gold tauschen, sprich die Weißmetalle verkaufen und Gold einkaufen. Damit entgehst Du der Mehrwertsteuer vollständig. Die Frage hier ist aber, ob eine Auslieferung sinnvoll ist. Schließlich müssen die Metalle dann bei Dir zuhause sicher verwahrt werden. Um die Werte versichern zu können, brauchst Du einen guten Safe. Darüber hinaus könnte die Auslieferung der Metalle mit einem Werttransport ein gewisses Aufsehen erregen und Langfingern signalisieren, dass bei Dir etwas zu holen ist.
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[…] Edelmetallen sind nach einem Jahr Haltedauer komplett steuerfrei. Aktiengewinne musst Du über die Abgeltungssteuer versteuern. Insofern solltest Du die Verteilung Deines Vermögens in Deiner Anlagestrategie auch […]