Bausparvertrag und Bausparfinanzierung
Juni 24, 2015Sammlerstücke – Wertanlage?
Juni 25, 2015Zum Thema Anwaltskosten steht Dr. Thomas Schulte aus Berlin Rede und Antwort
Michael Sielmon:
Dr. Schulte, was kostet eigentlich eine anwaltliche Beratung?
Dr. Thomas Schulte:
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kann für den Betroffenen häufig kostenfrei sein, nämlich dann, wenn ein anderer zahlt. Dies ist der Fall, wenn der Gegner nach einem Prozess, den wir gewinnen, die Kosten übernehmen muss, oder eine Rechtsschutzversicherung bezahlt. Zudem kann auch unter Umständen Prozesskostenhilfe durch den Staat gewährt werden.
Michael Sielmon:
Wie bekomme ich hier Klarheit?
Dr. Thomas Schulte:
Die Philosophie unserer Kanzlei ist: Fragen kostet nichts. Wir möchten jedem die Möglichkeit bieten, in den Spezialgebieten, auf denen wir besonders kompetent sind, entsprechend beraten zu werden. Sie müssen aber damit rechnen, dass wir auch viele Mandate ablehnen, in den Bereichen in denen wir nicht spezialisiert sind. Da wir aber möchten, dass das Anliegen unserer Mandantschaft immer mit größtmöglicher Kompetenz bearbeitet wird, versuchen wir unsere Kollegen – Fachanwälte in den jeweiligen Gebieten zu empfehlen.
Michael Sielmon:
In der Regel heißt es, fragen kostet nichts. Da geht es auch um die grobe Klärung, was es kostet.
Dr. Thomas Schulte:
Der Streitwert ist i.d.R. der Ausgangspunkt dieser Frage.
Michael Sielmon:
Gibt es neben der Rechtsanwaltsvergütungsordnung andere Wege, den Rechtsanwalt zu bezahlen?
Dr. Thomas Schulte:
Ja! Wir treffen häufig mit unseren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dann gelten gerade nicht die gesetzlichen Tarife. Der Vorteil ist, dass eine Abrechnung nach Zeit einfach ist und die Mandanten eine nachvollziehbare Aufstellung erhalten.
Die Möglichkeiten sind hier allerdings beschränkt. Wir müssen kostendeckend arbeiten und uns an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes halten.
Michael Sielmon:
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Erstberatung?
Dr. Thomas Schulte:
Wir vertreten die Auffassung, dass fragen erst einmal nichts kostet.
In Ausnahmefällen erheben wir Erstberatungsgebühren von max. 190,00 € zzgl. MwSt. Wenn uns später ein Auftrag erteilt wird, werden diese Kosten selbstverständlich angerechnet.
Michael Sielmon:
Wie geht man mit einer Rechtsschutzversicherung um?
Dr. Thomas Schulte:
Eine Rechtsschutzversicherung ist schon von Vorteil, sie zahlt allerdings nicht immer, und es sind häufig kompliziertere Fragen zu klären, um die Rechtsschutzversicherung mit in das Boot zu holen. Diese haben ein berechtigtes Informationsinteresse und haben oftmalig Nachfragen. In der Regel sind wir hier für unsere Mandanten tätig, um Deckungsschutz einzuholen.
Es steht Ihnen frei, welchen Anwalt Sie wählen. Das gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Wir sind nicht rechtssicher, ob es gut ist, dass Rechtsschutzversicherungen eigene Anwälte empfehlen. Der Mandant sollte frei entscheiden, wem er sich anvertraut.
Infos zum Autor: Michael Sielmon
Foto: Bernd Liebl, Magdeburg