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April 16, 2023Mein Youtube Kanal Wenn Du das verstanden hast, bist Du einen Schritt weiter!
April 25, 2023Hier findest Du einige nützliche Gerichtsurteile, die auf das Wesentliche reduziert dargestellt werden. Beachte bitte, dass der Autor keine Rechtsberatung vornimmt!
Vollkasko muss zahlen
Eine Vollkasko-Versicherung muss den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.
Versicherungs-Urteil
Versicherungen können sich Zeit lassen. Um einen Schaden zu regulieren, dürfen die Akten schon vier Wochen lang bearbeitet werden, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 35 C 1202/97).
Unterhalt und Steuer
Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist (Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).
Schadenersatzforderung gegen gesetzliche Rentenversicherung
Ein Versicherter kann von der gesetzlichen Rentenversicherung Schadenersatz fordern, wenn er – nach einem schweren Verkehrsunfall querschnittsgelähmt – wegen der Übernahme von Behandlungskosten angefragt und einen Rentenantrag gestellt hat, und der Träger der Rentenversicherung ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass er nun als Mitglied der Krankenversicherung für Rentenleistungen beanspruchen kann. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1997 – III ZR 241/95)
Ein wichtiges Urteil für “wilde Ehen”
Vorsicht, wenn eine “wilde Ehe” scheitert. Dann kann es passieren, dass gemeinsam geschlossenen Verträge des Paares nicht mehr gelten. So wurde in dem Fall der Mann dazu verurteilt, das gemeinsam erworbene Haus zu räumen. Obwohl im Grundbuch sein lebenslanges Mitbenutzungsrecht eingetragen war. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M.: Die Grundlage der Gemeinschaft ist durch die Trennung entfallen (Az.: 19 U 98/98).
Reisegepäckversicherung gilt nur, wenn …..
Gegenstände sind in der Reisegepäckversicherung nur gegen Diebstahl versichert, solange sie “in persönlichem Gewahrsam” sicher verwahrt werden; diesen Anforderungen genügt ein Tourist, der seine Fotoausrüstung in einem Jutebeutel, mit den Henkeln über der Schulter trägt – wird sie trotzdem gestohlen, muss die Versicherung zahlen. (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Mai 1996 – 20 U 11/96)
Verständliche Rechnung
Zahlt ein Kunde die erste Prämie nicht fristgemäß, kann die Versicherung jegliche Leistung ablehnen, wenn der Kunde einen Schaden meldet. Das setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer eine korrekte Rechnung bekommen hat, die für einen durchschnittlichen Kunden auch verständlich ist (OLG Oldenburg, Az 2 U 197/98).
Reiserücktritt bei Bronchitis
Kann man mit Bronchitis reisen? Ein Kunde wollte von einer Reise zurücktreten und seine Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch nehmen. Doch der Vertrag sah im Kleingedruckten einer Zahlung nur bei “schwerer Erkrankung” vor. Eine Bronchitis genüge dieser Anforderung nicht, so das Gericht. LG Duisburg, Az. 10 0 341/97
Unfall durch Hund im Auto
47.000 Euro Schaden entstanden einem Autofahrer, der wegen seines mitfahrenden Hundes von der Autobahn abgekommen war. Doch die Kaskoversicherung zahlte nicht. Zu Recht, so ein Nürnberger Gericht: Wer einen Hund mitnehme, sei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tier ausreichend gesichert ist. OLG Nürnberg, Az. 8 U 2819/96.
Unklare Fragen dürfen falsch beantwortet werden
Eine Versicherung wollte keine Leistung erbringen, weil der Kunde beim Abschluss des Vertrages verschwiegen habe, Missbrauch mit Alkohol zu treiben. Im Antragsformular sei er gefragt worden, ob er Alkohol “gewohnheitsmäßig” zu sich nehme oder genommen habe. Darauf habe er falsch geantwortet.
Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte sich jedoch auf die Seite des Versicherungsnehmers (2U 102/93). Man könne ihm schon deshalb nicht vorwerfen, unzutreffend geantwortet zu haben, weil die Frage falsch gestellt gewesen sei. Was mit gewohnheitsmäßig” gemeint sei, könne der Kunde nicht verstehen, weil der Begriff unklar sei. Die Versicherung könne daher Zahlungen nicht mit der Begründung ablehnen, der Kunde habe das Antragsformular wahrheitswidrig ausgefüllt. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 1. Dezember 1993 – 2 U 102/93
Lösegeld – Versicherung muss zahlen
Erklären sich Diebe eines Autos bereit, gegen Zahlung eines Betrages den Wagen zurückzugeben, hat der Diebstahlversicherer diesen Betrag als Rettungskosten zu ersetzen. OLG Saarbrücken, 5 U 501/97 – 50.
Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub?
Das Bundesarbeitsgericht meint: ja. Hintergrund: Die Klage einer jungen Mutter gegen den Hessischen Einzelhandelsverband. Das BAG: Die im Tarifvertrag vereinbarte Sonderzahlung sei auch dann fällig, wenn die Arbeitnehmerin krankheitsbedingt oder wegen Erziehungsurlaubs nicht gearbeitet hat und ihr deshalb im Urlaubsjahr kein Urlaub gewährt werden kann (9 AZR 148/98).
Unterschrift gilt
Inhabern von Kreditkarten sollte klar sein, dass es kein Zurück gibt, sobald sie einen Zahlungsbeleg unterschreiben. Mit ihrer Signatur erteilen sie der Bank eine Weisung, die Forderung des Zahlungsempfängers zu begleichen. Diese können sie nicht widerrufen, so das Oberlandesgericht München (AZ 5 U 6738/98).
Sparbuchklau
Banken dürfen vom Sparbuch Beträge nur bis zu der mit dem Sparer vereinbarten Höchstgrenze auszahlen. Die liegt in der Regel bei 1.500 Euro. Rückt das Institut höhere Summen heraus, muss es dafür haften, wenn sich später herausstellt, dass die Geldempfänger das Sparbuch gestohlen haben. So ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (AZ 10 U 1342/97).
Unfallversicherung: Wenig Verlass auf den Schutz per Gesetz
Wer in der Mittagspause ins Bistro eilt oder Einkäufe im Supermarkt erledigt, tut das auf eigene Gefahr. Auch Unfälle, die beim Abstecher zur Tankstelle auf dem Weg ins Büro passieren, sind nicht per Gesetz versichert, hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (AZ B 2 U 29/97). Selbst ein Spaziergang während der Dienstreise ist nicht von Vater Staat behütet. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ohne Murren mittlerweile nur noch bei Pannen im Büro oder in der Montagehalle ein. Ärger droht bei Missgeschicken, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen. Diese Fälle landen oft vor dem Sozialgericht. Zwar sind Wegeunfälle per Gesetz abgesichert, doch was Weg ist und was nicht, darüber gehen die Meinungen regelmäßig auseinander. Arbeitnehmer sollten sich daher privat mit einer Berufsunfähigkeitspolice absichern. Die springt ein, wenn der Versicherte seine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine private Unfallversicherung macht nur für Kinder, nicht berufstätige Eltern sowie für Extremsportler Sinn.
Terminsache: Wertpapierorder
Anleger sollten ihrer Bank eine Aktienorder nicht erst wenige Minuten vor Börsenschluss mitteilen. Schafft es das Geldhaus dann nämlich erst am nächsten Tag, den Auftrag abzuwickeln, drohen Kursverluste. Und die muss der Kunde alleine ausbaden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 4 U 138/98). Darüber hinaus hat das Landgericht in Itzehoe klargestellt, dass Banken für verspätet ausgeführte Wertpapiergeschäfte auch dann nicht haften, wenn die Schuld für die Verzögerung bei ihnen liegt. Das gilt allerdings nur so lange, wie den Kunden keine Nachteile entstehen (AZ 2 O 139/98).
Vorrecht
Wandelt der Vermieter die Miete in eine Eigentumswohnung um, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, so der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 384/97). Für die Entscheidung darf der Mieter sich acht Wochen Zeit nehmen.
Übereilte Klage
Rechtsschutzversicherten stehen nicht automatisch alle Klagewege offen. Wer etwa eigensinnig einen Gütetermin ignoriert und stattdessen unabgesprochen Klage erhebt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Prozesskosten nicht bezahlt. Zu Recht, befand das Amtsgericht München (AZ 274 C 6151/97).
Aktien: Pflichten des Anlageberaters
Aktien, die nicht an der Börse notiert werden, sind schwer verkäuflich – weil sie dann auch nicht an der Börse gehandelt werden können. Ein Anlageberater, der solche Aktien vermittelt, muss auf diese Konsequenz hinweisen. Sonst haftet er für den Schaden, der sich für einen unerfahrenen Kunden aus der Unverkäuflichkeit der Aktien ergibt. LG Hamburg, Az. 327O143/97.
Bank muss Kunden nicht vor sich selbst schützen
Wie weit geht die Aufklärungspflicht der Banken? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Der Fall: Ein Mann versuchte, mit Börsentermingeschäften sein Geld zu vermehren. Die Transaktionen wickelte er über zwei Girokonten bei der Sparkasse ab, die ihm die Geschäfte vermittelte. Bevor er in die Verlustzone geriet, hatte er eine Broschüre erhalten, die ihn vor “Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften” warnte, und den Empfang bestätigt. Als der Kunde mit über 40.000 Euro im Minus war, kündigte die Sparkasse den Kredit und forderte ihn auf, die Konten auszugleichen. Er konterte mit einer Schadensersatzklage: Die Bank habe ihn nicht genügend informiert und sei an den Verlusten schuld. Der Bundesgerichtshof folgte ihm nicht: Der Kunde habe mehrfach versichert, er brauche keine Beratung. Die Bank sei nicht verpflichtet, ihn “vor sich selbst zu schützen”. BGH, Az. XI ZR 286/97.
Versicherung richtig kündigen
Wer einen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte sich überlegen, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll. Versicherungen können grundsätzlich nur ordentlich, also mit der vertraglich vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Frist gekündigt werden. In bestimmten Fällen, etwa bei einer Prämienerhöhung, ist eine außerordentliche Kündigung mit kürzerer Frist möglich. Außerdem kann man mit der Versicherung einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Versicherte, die kündigen wollen, sollten auf die Formulierung achten. Die Erklärung: “Ich kündige zum nächstmöglichen Termin” ist problematisch, weil aus ihr nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um eine fristgemäße Kündigung oder um das Angebot zur Aufhebung des Vertrags handelt – und der Versicherer den Termin wählen kann. Mehrdeutige Erklärungen müssen notfalls vom Gericht ausgelegt werden. Glück hatte ein Versicherungsnehmer, der seine Pkw-Kasko zum “nächstmöglichen Termin” kündigte und dessen Auto kurz danach gestohlen wurde. Die Versicherung verweigerte die Leistung. Der Bundesgerichtshof wertete die Erklärung aber als fristgerechte Kündigung, so dass die Versicherung zahlen musste. (BGH, Az. IV ZR 56/98)
Wildunfall ohne Wild: Trotzdem muss die Versicherung zahlen
Ein Autofahrer meldete bei der Versicherung einen Wildschaden. Nach seiner Schilderung des Unfalls hatte er Rehen, die im Wald plötzlich über die Straße gesprungen waren, ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Er kam dabei von der Straße ab und landete im Straßengraben. Die Versicherung witterte Betrug und weigerte sich, den Sachschaden von 2.500 Euro zu übernehmen. Schließlich könne der Autofahrer gar nicht nachweisen, dass Wild die Ursache für den Schaden gewesen sei. Das Landgericht Dresden sah die Sache anders: In vielen Fällen gebe es keine Zeugen für den Unfallhergang. Deshalb müsse prinzipiell gelten: Wenn es keine Anhaltspunkte für eine andere Unfallursache gibt, ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer den Vorfall glaubhaft schildert. Folglich müsse die Versicherung den Schaden ersetzten (LG Dresen, Az. 15 S 0188/98).
Ohne Testament gilt die gesetzliche Regelung
Ein schwer kranker Mann starb kurz nach seiner Heirat. Er hinterließ kein Testament. Laut Gesetz erbte die Witwe die Hälfte des Vermögens und darüber hinaus ein Viertel als Zugewinnausgleich. Die Familie aber machte der Frau das Erbe – ein Hausgrundstück – streitig. Ihr Argument: Das Haus habe nur mit familiärer Unterstützung gebaut werden können. Außerdem habe die Frau den Mann aus finanziellen Gründen zur Ehe gedrängt. Die Richter rüttelten jedoch nicht am Gesetz. Danach wird der Zugewinn ausgeglichen, indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel erhöht wird. Aus welchen Gründen die Ehe geschlossen wurde und wie lange sie gedauert hat, sei unerheblich. Hätte der Verstorbene eine andere Regelung gewollt, hätte er die in einem Testament festlegen können. OLG Bamberg, Az. 3 U 47/98.
Versicherung – Erkrankung verschwiegen?
Ein Kunde bekam Streit mit der Krankenversicherung. Sie warf ihm vor, er habe eine Vorerkrankung verschwiegen. Da aber der Versicherungsvertreter den Aufnahmeantrag ausgefüllt und der Kunde ihn nur unterschrieben hatte, glaubte ihm das Gericht, dass er von den Fragen zur Gesundheit nichts gewusst habe. OLG Hamm, Az. 20 U 53/98.
So gilt der Kreditvertrag
Das Verbraucherkreditgesetz gilt für alle Personen, die ein Darlehen aufnehmen, das eine Laufzeit von mindestens drei Monaten besitzt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Vertrag schriftlich geschlossen und der Verbraucher über den Inhalt unterrichtet wird. Außerdem muss ein solcher Kreditvertrag genaue Angaben enthalten über
- die Höhe des Nettokredits oder der Bar- und Teilzahlungsleistung,
- die Höhe und Laufzeit der Raten,
- die Höhe der Zinsen und des effektiven Jahreszinses.
Wichtig ist auch, dass der Verbraucher darüber belehrt wird, den Vertrag binnen einer Woche schriftlich widerrufen zu können. Die Belehrung muss der Kreditnehmer zusätzlich unterschrieben haben, und er muss ein unterschriebenes Exemplar erhalten. Werden die Formen nicht eingehalten, läuft die Widerrufsfrist nicht, sodass der Kunde den Vertrag auch nach Ablauf einer Woche noch widerrufen kann. TIPP: Ist der Vertrag nichtig, weil die Kriterien nicht eingehalten wurden, darf der Kreditgeber höchstens vier Prozent Jahreszinsen verlangen – aber auch nur, wenn das Darlehen schon ausbezahlt wurde. (OLG Schl.-Holst., Az. 2 U 38/96).
Hund immer sichern
Ein ungesicherter Hund im Auto kann teuer werden. Kommt es deswegen zum Unfall, braucht die Kasko-Versicherung nicht zu zahlen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2819/96).
Bank muss alles erklären
Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden umfassend aufklären, wenn sie ihnen Geldanlagen empfehlen. Sie sind zur sachlich richtigen, klaren und vollständigen Information auch dann verpflichtet, wenn sie dazu nicht ausdrücklich aufgefordert werden. Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 8 U 272/97.
Steuererstattung: Nur für den Verdiener
Einen Anspruch auf Erstattung der Steuer beim Lohnsteuerjahresausgleich hat immer nur derjenige, der auf Grund eigener Einkünfte die Steuern auch gezahlt hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Ehepaare, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt worden sind. Eine Ausnahme gibt es: Die vereinbaren vorher ausdrücklich, dass die erstatteten Beträge aufgeteilt werden. AG Dortmund, Az. 125 C 5257/99
Kaffeekochen für Kollegen: Leider nicht versichert
Jetzt wird auch noch Freundlichkeit bestraft: Wer im Betrieb für sich oder Kollegen freiwillig Kaffee (oder Tee) kocht, ist bei Verletzungen nicht unfallversichert (Sozialgericht Gelsenkirchen, Az. S 10 U 308/98). Eine Angestellte (48) hatte beim Kaffeekochen Verletztengeld und Unfallrente, verlor. Begründung: Gesetzlicher Schutz besteht nur dann, wenn der Chef ausdrücklich Weisung zum Kaffeekochen erteilt. Oder wenn Gäste bewirtet werden müssen.
Pfändungsgebühr ist unzulässig
Für die Bearbeitung von Kontopfändungen dürfen Banken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Gebühren vom Kontoinhaber verlangen, berichtet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV). In dem Urteil gegen die Postbank bekräftigen die Richter, dass Banken ohnehin verpflichtet seien, bei Pfändungen mitzuwirken, abgesehen davon erbringe die Bank in solchen Fällen keine Leistung für den Kunden, sondern handele vielmehr im eigenen Interesse bzw. im Interesse der Gläubiger (Az: XI ZR 8/99).
Keine Gebühr für Pfändung
Banken und Sparkassen dürfen für die Bearbeitung von Kontopfändungen keine Entgelte verlangen. Der Bundesgerichtshof verbot die gängige Praxis der Geldhäuser, z.B. zu Beginn 16 Euro und dann monatlich 10 Euro zu kassieren. Kunden können sämtliche Gebühren zurückfordern – rückwirkend bis 1977. BGH, Az. XI ZR 219/98
Mahnung
Versicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden formgerecht zur Zahlung ausstehender Beiträge auffordern. Tun sie das nicht, zahlen sie im Schadensfall auch dann, wenn der Versicherte fällige Prämien schuldig ist. So entschied der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 118/98). Häufiger Fehler der Gesellschaften: Sie informieren den Versicherten nicht über die Höhe des Beitragsrückstands. Oder sie erläutern die Konsequenzen der Nichtzahlung auf der Rückstatt auf der Vorderseite ihrer Schreiben.
Pfändung
Der Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung darf gepfändet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VII R 54/90). Ausweg für Versicherte: sich beim Abschluss einer Police auf eine Rente festlegen. Die ist laut einem Urteil des saarländischen Finanzgerichts für Gläubiger tabu (AZ 1 K 168/99).
Geld vom Finanzamt zurück
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien gibt es zwar kein Geld von der Krankenkasse, dafür aber vom Finanzamt. Das Finanzgericht in Hamburg urteilte, dass Medikamente wie Nasenspray oder Kopfschmerztabletten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen (II 90/98). Voraussetzung: Der Arzt muss seinen Patienten die medizinische Notwendigkeit der Medikamente attestieren, und zwar vor deren Kauf.
Fristgerecht
Auf die Post ist Verlass. Das hat vor kurzem das Bundesverfassungsgericht klargestellt (1 BVR 762/99). Nach Ansicht der Verfassungshüter genügt es, einen Einspruch einen Tag vor Ablauf der Frist abzuschicken. Erreicht der Brief den Empfänger nicht rechtzeitig, darf das nicht zu Lasten des Absenders gehen.
Weiterbildung senkt Steuern
Wer sich im Ausland beruflich weiterbildet, braucht sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, er habe Ferien gemacht. Der Fiskus muss die Kosten der Fortbildung als steuermindernd anerkennen. Es sei denn, die Finanzbeamten können beweisen, dass der Steuerzahler die Zeit am Pool, statt im Seminarraum verbracht hat. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (RS C-55/98).
Bankgebühren müssen zurückerstattet werden
Nicht jeder Bankservice kostet Geld. Kreditinstitute dürfen für nicht ausgeführte Daueraufträge, Überweisungen, Schecks und Lastschriften keine Gebühren berechnen (AZ XI ZR 5/97, AZ XI ZR 296/96). Auch Barauszahlungen kosten nichts. Erst wenn der Kunde mindestens fünf Freiposten pro Monat erhält, sind Gebühren zulässig. Die Institute müssen alle Gebühren erstatten, die sie Kunden nach dem 1. April 1977 belastet haben (AZ XI ZR 217/95). Auch Freistellungsaufträge müssen gratis verwaltet und geändert werden. Wer bisher dafür gezahlt hat, kann die Gebühren zurückverlangen (AZ XI ZR 269/96, AZ XI ZR 279/96). Stirbt ein Kunde, meldet die Bank den Erbfall dem Fiskus – kostenlos.
Reisegepäckversicherung
Wer auf einer Urlaubsreise bestohlen wird und den Diebstahl nicht sofort bei der nächsten Polizeidienststelle meldet, riskiert den Schutz seiner Reisegepäckversicherung. Das entschied jetzt das Kölner Amtsgericht (AZ 118 C 109/99). Nur wenn die Versicherung die Angaben über den entstandenen Schaden genau prüfen kann, ist sie zur Zahlung verpflichtet.
Versicherungsschutz greift auch bei Kippfenster
Wer nur kurz seine Wohnung verlässt, ist auch dann versichert, wenn er die Fenster gekippt lässt. Erst bei längerer Abwesenheit müssen sie vollständig geschlossen werden, so das Oberlandesgericht Hamm (AZ 20 U 149/98).
Kreditinstitute müssen nicht warnen
Wenn bei Börsentermingeschäfte Verluste entstehen, können Anleger nicht in jedem Fall dafür ihre Bank mit dem Argument haftbar machen, sie seien über die Gefahren solcher Geschäfte nicht ausreichend aufgeklärt worden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht Aufgabe eines Kreditinstituts den Kunden vor sich selbst zu schützen, indem es den Geschäftsabschluss verweigere (AZ XI ZR 286/97).
Autofahrer dürfen auch für Kleintiere bremsen
Autofahrer dürfen jetzt auch für Kleintiere bremsen. Bauen sie dabei einen Unfallmuss der Versicherer zahlen. So das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ 8 U 1477/99). Bislang verweigerten viele Assekuranzen den Schadenersatz. Sie warfen Kunden, die Unfälle wegen Füchsen oder Hasen verursachen, kurzerhand grob fahrlässiges Handeln vor.
Name entscheidet
Banken schreiben Überweisungen stets dem angegebenen Empfänger gut. Ob die zugehörige Kontonummer stimmt, spielt keine Rolle. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main lehnte jüngst die Schadenersatzklage einer Frau gegen ihre Bank ab (AZ 14 U 205/97). Das Institut hatte für sie bestimmtes Geld einem Fremden zugleitet. zwar war ihre Kontonummer korrekt, aber fälschlicherweise stand ein anderer Name auf dem Vordruck.
Schlappe für Versicherer
nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Versicherungsgesellschaften die Bedingungen laufender Verträge nicht ändern oder ersetzen. Nach Meinung des BGH sind Anpassungsklauseln unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (AZ: IV ZR 218/97). Die Klauseln sind derzeit in vielen Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Kfz-Versicherungen üblich. Daher: Bei einer geplanten Anpassung eines Altvertrags unbedingt Widerspruch einlegen. Wer eine neue Police abschließt, braucht diesen Passus gar nicht erst zu akzeptieren.
Haftung für Übergabe-Einschreiben
Kann die Post nicht beweisen, dass sei ein Übergabe-Einschreiben zugestellt hat, haftet sie für den Schaden. Der Gewinner eines Prozesses erwartete 18.000 Euro, die der Verlierer zahlen sollte. der Festsetzungsbescheid des Gerichts, den dieser per Einschreiben geschickt hatte, kam jedoch beim Verlierer nie an. Die Post wollte sich mit 25 Euro Schadenersatz aus der Affäre ziehen. Nun befand ein Gericht, sie habe für das Verschulden ihrer Boten geradezustehen. LG Itzehoe, Az. 2/241/99.
Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub
Ein Arbeitnehmer hat auch im Erziehungsurlaub Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen. So entschied das Bundesarbeitsgericht, nachdem ein Pilot geklagt hatte, weil seine Fluggesellschaft ihm während seines zweijährigen Erziehungsurlaubs kein Urlaubsgeld zahlen wollte. Begründung: Beim Urlaubsgeld handele es sich um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die dem Piloten während des Erziehungsurlaubs mangels Arbeitsleistung nicht zustehe. Das Gericht war anderer Auffassung: Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld sei das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und nicht, ob der Arbeitnehmer Arbeitsleistung erbringe oder nicht. Das Urteil ist jedoch nur für diesen Tarifvertrag gültig und kann nicht auf alle tarifvertraglichen Regelungen übertragen werden. BAG, Az. 9 AZR 225/99.
Makler muss korrekt informieren
Steuern sparen – das will fast jeder. Eine Möglichkeit ist der Erwerb von Wohneigentum. Aber nicht alle Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Der Fall: Ein Mann ließ sich von einem Makler ein günstiges Steuersparmodell erstellen und kaufte die angepriesene Eigentumswohnung – ein folgenschwerer Fehler. Denn die Reparaturkosten, die für die Wohnung anfielen, waren steuerlich nicht abzugsfähig, weil sie zu den Anschaffungskosten zählen und nicht zum Erhaltungsaufwand, wie vom Makler berechnet.
Ohne die versprochene Steuerersparnis gab es jedoch für den Käufer keinen Grund mehr, die Wohnung zu erwerben. Er wollte den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Makler weigerte sich, und die Gerichte wurden bemüht. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten des Käufers. Das Steuersparmodell des Maklers sei unseriös gewesen. Und: Der Makler hätte den Käufer in jedem Fall auf die Rechtslage aufmerksam machen müssen. BGH, Az. V ZR 344/97.
Arbeitgeber muss Brille zahlen
Wer rund sieben Stunden am Tag arbeitet und davon etwa 30 bis 45 Minuten vor dem Bildschirm verbringt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, die Kosten für eine Brille zu übernehmen, falls sie für den Job notwendig ist. Im zitierten Fall ließ sich ein Arbeitgeber eine Fernsichtbrille mit eingearbeiteter Nahoptik anfertigen (Arbeitsgericht Neumünster, Aktenzeichen 4 Ca 1034 B/99).
Steuerfreie Brille
Die Kosten für eine vom Arbeitgeber bezahlte Brille brauchen Angestellte nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Bedingung: Ein Augenarzt muss bestätigen, dass die spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Computer notwendig ist. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (AZ IV C2 – S2144 – 10/00).
Unterhalt: Rabeneltern
Wer in der Kindheit von seinen Eltern im Stich gelassen wurde, braucht sich im Gegenzug nicht um deren Wohlergehen im Alter zu kümmern. Das Oberlandesgericht in Koblenz schlug sich kürzlich auf die Seite eines Angeklagten, der seinen mittellos gewordenen Erzeuger nicht unterstützen wollte. Der Vater hatte sich nach der Geburt des Sohnes aus dem Staub gemacht (AZ 15 UF 605/99).
Post hat einen Tag Zeit
Ein Brief braucht nicht länger als einen Tag vor Ablauf einer Frist zur Post gebracht zu werden. Denn länger ist ein Brief normalerweise nicht unterwegs, um den Empfänger zu erreichen. Die verminderte Leistungsfähigkeit der Post, wie beispielsweise vor Feiertagen oder an Wochenenden, spielt dabei keine Rolle. BVG, Az. 1 BvR 762/99.
Unfall zum Neuwert
Wer mit einem Auto, das erst einen Monat alt ist und nur 750 Kilometer gelaufen ist, unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, darf von der gegnerischen Versicherung eine Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen. OLG Oldenburg, Az. 5 U 154/96.
Schutzlos trotz Versicherung
Wer mit seinem Auto in Länder außerhalb Europas verreist, verliert seinen Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied jetzt, dass Kfz-Versicherer die Regulierung eines Unfallschadens selbst dann verweigern dürfen, wenn sie den Kunden zuvor nicht über die fehlende Absicherung in der Ferne aufgeklärt haben (AZ 20 W 18/99).
Kreditverträge: Kleingedrucktes prüfen
Fehlt in einem Kreditvertrag der Effektivzins oder ist er falsch berechnet, muss die Bank Schadenersatz leisten. Der Effektivzins gibt an, wie teuer ein Darlehen samt aller Bearbeitungs- und Verwaltungskosten ist. Erst mit ihm kann der Verbraucher Kreditofferten verschiedener Geldhäuser miteinander vergleichen. Häufig lassen Banken bei der Berechnung des Zinses das Disagio außer Acht, also die Differenz zwischen der vereinbarten Kredithöhe und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Damit handeln sie rechtswidrig, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil (AZ XI ZR 200/99). Die Richter verdonnerten eine Bank dazu, den Kreditzins nachträglich zu senken.
Steuervorteil
Die Kosten für einen beruflich genutzten Lagerraum in der Wohnung sind – anders als die für ein Arbeitszimmer – voll von der Steuer absetzbar. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Juli entschieden. Es gab einem Pharmareferenten Recht, der einen Raum seines Hauses genutzt hatte, um Waren zu lagern. Az.: 2 K 105/99.
Arbeitszimmer
Ein beruflich genutzter Archivraum in der Wohnung wird steuerlich wie ein Arbeitszimmer behandelt – die Kosten sind nur bis 1.200 Euro absetzbar. So entschied das Finanzgericht Rheinland- Pfalz Ende Juni 2001 und wies einen Professor ab, der Aufwendungen von 1.684 Euro steuerlich geltend machen wollte. Ein Archivraum sei ein Arbeitsraum, weil hier eben nicht Waren zum Verkauf gelagert würden. Az.: 1 K 1927/00.
Computer
Ob man den Kaufpreis seines Computers von der Steuer absetzen kann, hängt davon ab, was auf der Festplatte gespeichert ist. Das Finanzgericht München erkannte Abschreibungen für den PC nicht als Werbungskosten an, weil der Kläger überwiegend Spiele, Kochrezepte und Malprogramme gespeichert hatte (AZ 2 K 2730/96).
Steuerfalle für Freiberufler
Architekten, Steuerberater, Anwälte oder Ärzte müssen auf alle Einkünfte Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zusammen mit einem Partner Nebentätigkeiten ausüben, etwa Kapitalanlagen vermitteln oder Fertighäuser vertreiben. Ausnahme: Die Tätigkeiten sind organisatorisch, wirtschaftlich und finanziell deutlich getrennt (BFH IV R 11/97).
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