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Oktober 11, 2018Durch die Privatinsolvenz räumt der Gesetzgeber hoch verschuldeten Privatpersonen die Chance an, sich von ihren Schulden zu befreien. Der Weg dorthin ist genau festgelegt und mit Sicherheit nicht einfach zu bewältigen. Auf eigene Faust gelingt das nicht. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Fachanwalt muss das Verfahren begleiten. Es besteht aus fünf Stufen, die strikt einzuhalten sind.
Zwei Einigungsversuche sind Pflicht
Der erste Schritt ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern. Der Schuldnerberater schlägt ihnen im Namen seines Schützlings vor, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Davon profitierten beide Seiten. Für den Schuldner verhinderte das eine Privatinsolvenz mit ihren negativen Folgen und die Gläubiger müssten ihr Geld nicht komplett abschreiben. Lehnen sie jedoch ab, beantragt der Schuldner im nächsten Schritt bei Gericht die Durchführung eines vereinfachten Insolvenzverfahrens und damit einen gerichtlichen Einigungsversuch. Erst wenn auch dieser scheitert, wird das Verfahren zur Privatinsolvenz eröffnet. Durch die nun folgende Wohlverhaltensphase von üblicherweise sechs Jahren begleitet den Schuldner ein gerichtlich eingesetzter Treuhänder.
Jahrelanger Verzicht nach Privatinsolvenz ist unvermeidlich
Wer sich dazu entschließt, Privat-Insolvenz zu beantragen, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese sein Leben über Jahre bestimmen wird. Als Erstes wird der gesamte Besitz vom Gericht dazu verwendet, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Auch in der Wohlverhaltensphase ist er dazu verpflichtet, alles zu tun, um seine Schulden zu begleichen. Vom Arbeitslohn bleibt dem Schuldner nicht mehr, als der pfändungssichere Betrag. Zudem unterliegt er einer strengen Auskunftspflicht zu jeder Veränderung seiner finanziellen Situation. Bewertet das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase diese als positiv, verkündet es die ersehnte Restschuldbefreiung und ermöglicht damit einen Neustart.
Autor: Marcel Ziegler, www.kreditzentrale.com
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
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Privatinsolvenz ist eine sehr komplizierte Sache. Meinem Nachbarn haben die Verwandten einen Fachanwalt bezahlt, weil er total pleite war. Interessant, dass man auf jeden Fall verpflichtet ist die Schulden zu begleichen.