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Mangelware – zufriedene Kunden einer Lebensversicherung

Published by Michael Sielmon on Juni 11, 2015
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Lebensversicherung

Die meisten Lebensversicherungsverträge werden vor Ablauf gekündigt. Zu groß ist die Kluft zwischen den rosigen Welten, die die Anbieter ihren Kunden suggerieren und den Tatsachen, die sich in der Wertentwicklung der Verträge widerspiegelt. Viele scheuen den Schritt, ihren Vertrag zu kündigen aufgrund von Verlusten.
Verluste sind ein Schreckensszenario. Getroffene Entscheidungen ändern und Verluste in Kauf nehmen, darin ist der Deutsche kein Meister. Lieber wirft er gutes Geld schlechtem hinterher und gibt sich der Hoffnung hin, dass schon alles gut werde. Im Fall der klassischen Lebensversicherung ist die Enttäuschung jedoch sicher, und je länger die Entscheidung herausgezögert wird, desto bitter wird die Pille, die der Kunde schlucken muss.
Wer eine Lebensversicherung kündigt, muss sich nicht vor Verlusten fürchten, denn die Verluste ging er bereits ein, als er seine Unterschrift unter den Antrag setzte. Mit fortschreitender Laufzeit werden seine Verluste nur größer, daher kann eine Kündigung dem Ganzen lediglich ein Ende setzen und den Kunden vor weiteren Verlusten bewahren.

Es geht auch anders

Dass mit diesen Verträgen einiges im Argen ist, kann man aus der Rechtsprechung ableiten, die den Kunden von Lebensversicherungen den Rücken stärkt und ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich verlustfrei oder verlustärmer von ihren Verträgen zu trennen. Es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit mehr oder weniger Erfolg versuchen, für Kunden von Lebensversicherungen einen Mehrertrag zu realisieren.
Der Erfolg solcher Anbieter steigert sich mit den höchstrichterlichen Entscheidungen, die es in der jüngeren Vergangenheit gab. Und es werden immer mehr. So ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, seinen Vertrag komplett rückabzuwickeln, also die Rückzahlung aller bezahlten Beiträge inklusive aller Kosten und Provisionen zu erreichen.
Die Vorgehensweisen der Anbieter sind sehr unterschiedlich. Manche kaufen die Verträge auf, andere erbringen Dienstleistungen, wieder andere erstellen aufwendige Gutachten zu jedem einzelnen Vertrag und drängen auf eine Nutzungsentschädigung für die Beträge die der Lebensversicherungsgesellschaft zur Verfügung standen, die auf deren jährliche Eigenkapitalrenditen basieren. Daraus kann ein erheblicher Mehrerlös entstehen!
Letztere Möglichkeit besitzt einen besonderen Charme, da die Anbieter selbstverständlich daran interessiert sind, hohe Eigenkapitalrenditen für ihre Aktionäre und Träger zu erwirtschaften. Und während die normalen Kunden nur mit Brotkrumen abgespeist werden, bekommen die Aktionäre die dicke Torte vorgesetzt. Vom Kunden ins Aktionärslager zu wechseln, also zumindest was die Renditen betrifft, ist natürlich vor attraktiver.
Und die Abwicklung? Schnell und effizient! Innerhalb von 2 – 3 Wochen nach Einreichen der kompletten Unterlagen erhält der Kunde von Spezialanwälten eine kostenlose Ersteinschätzung über eine Nutzungsentschädigung.
Es folgt ein Mandat und das Gutachten. Darauf aufbauend wird Klage erhoben. Der Kunde hat danach weder Arbeit noch Kosten. Er muss lediglich einmal alle Unterlagen zusammensuchen und dem Juristen zur Verfügung stellen.

Welche Verträge sind betroffen?

Die Verträge sollten zwischen dem 28.06.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen worden sein und laufen. Gekündigte Verträge, die nach dem 01.01.2004 gekündigt wurden oder regulär ausliefen, sind ebenfalls im Spiel. Da eine Klage vor einem Landgericht angestrebt wird, muss Mindeststreitwert über 5.000.- Euro liegen. Das verkürzt die Abwicklung um eine Instanz und Termine bekommt man auch schneller. Zum Streitwert können Verträge eines Kunden bei einem Anbieter zusammengefasst werden.

Kreditverträge prüfen lassen

Kredit- und Darlehensverträge die ab 2002 abgeschlossen wurden und noch laufen oder in den letzten dreivollen Kalenderjahren gekündigt wurden oder ausgelaufen sind, sind ebenfalls prüfenswert. Laut Statistik sind ca. 82,7% aller Verträge falsch.

Vielleicht kann man so einem Ende mit Schrecken den Schrecken nehmen.

Infos zum Autor: Michael Sielmon
Foto: Bernd Liebl, Magdeburg

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2 Comments

  1. Cito Consult sagt:
    Juni 15, 2015 um 9:19 am Uhr

    Geld zurück aus “toten” Verträgen
    Dass das Geld aus Kapitallebensversicherungen sehr spärlich fliesst ist altbekannt. Deshalb haben ganze Heerscharen von Versicherungsvermittlern seit Ende der 90-er Jahren ihren Kunden empfohlen: kündigt eure Kapitallebensversicherung und schliesst eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Sachwert statt Geldwert – Aktien steigen langfristig immer – mit zweistelligen Renditen wurde vollmundig geworben.
    Nun, wie sieht die Wirklichkeit aus bei diesen “Sachwertpolicen”? Sind die Aktien gestiegen? Ab wann ist langfristig?
    Ich glaube, dass über den Begriff “Langfristigkeit” wir zumindest so weit einig sind, dass alles was über 10 Jahre Laufzeit hat, man als langfristig ansehen kann
    Und die Aktien, sind die gestiegen?
    Zwischen 1995 und 2000 pendelte der DAX, großzügig gesehen, zwischen 3000 und 5000 Punkten, heute steht er bei 12000. Er hat sich als verzweieinhalbfacht bis vervierfacht.
    Und die Entwicklung der Fondspolicen?
    Hier zeigt sich ein überwiegend erschreckendes Bild. Von mehreren Dutzend untersuchter Policen wurde der allergrößte Teil während der Laufzeit gekündigt. Wenn man jetzt die Ablauf- bzw. Rückkaufwerte betrachtet (alles nur Verträge die über 10 Jahre liefen), so kommt bei unserer Recherche auf 30 Policen eine einzige bei der der Kunde mehr zurück bekam als einbezahlt wurde. Das Ergebnis hatte selbst uns erschüttert.
    Eine Überprüfung solcher Verträge ist also dringend angeraten. Schauen Sie mal in Ihren Unterlagen und rechnen Sie Ihren eigenen Vertrag einmal nach:
    Monatsbeitrag mal 12 mal Anzahl der Jahre die Sie einbezahlt haben. Dann schauen Sie auf die Ablaufsumme oder Ihren persönliche Auszahlungsbetrag oder Rückkaufwert.
    Die Überprüfung der Verträge durch Fachanwälte, die sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert haben, ist übrigens kostenlos. Sie erhalten eine Ersteinschätzung was Ihr, bei abgelaufenen oder gekündigten Policen eigentlich bereits toter, Vertrag noch wert ist.

    Antworten
  2. Thema sagt:
    Juli 19, 2015 um 9:29 pm Uhr

    Jetzt wird es spannend!
    Zum ersten male sollte jetzt über eine Rückabwicklung einer Police beschieden werden, die eine Nutzungsentschädigung für die Beträge die der Lebensversicherungsgesellschaft zur Verfügung standen, die auf deren jährliche Eigenkapitalrenditen basieren, zugrunde lag. Der erhebliche Mehrerlös für die Klägerseite sorgte für Spannung auf das Urteil.
    Die Versicherungsgesellschaft allerdings vermied ein Urteil, indem man sich auf einen Vergleich einigte. Die Quote von 99% lässt den Kläger aber wie einen Sieger aussehen. Zwei weitere Verhandlungen stehen in Kürze an.

    Antworten

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