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Februar 27, 2025Raus aus unrentablen Verträgen wie Lebens- und Rentenversicherungen, insbesondere unter Ausnutzung der aktuellen Rechtsprechung, kann auf verschiedene Weise erfolgen. Diese rechtlichen Möglichkeiten bieten oft bessere finanzielle Ergebnisse als eine einfache Kündigung des Vertrags, da der Rückkaufswert in vielen Fällen unvorteilhaft ist.
Die drei gängigsten Optionen sind:
Raus aus unrentablen Verträgen, Methode 1: Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung (sogenannte „Widerrufs-Joker“)
Eine der effektivsten Möglichkeiten zur vorzeitigen Vertragsbeendigung ist der Widerruf des Vertrags, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Diese Option betrifft insbesondere Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.
Voraussetzungen:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, z. B. durch eine unvollständige oder unklare Widerrufsbelehrung.
- Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag bereits gekündigt oder abgelaufen ist – das Widerrufsrecht kann unter Umständen noch Jahre nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden (ewiges Widerrufsrecht).
Folgen des Widerrufs:
- Der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte er nie bestanden.
- Der Versicherungsnehmer erhält alle gezahlten Beiträge zurück, inklusive Zinsen für den Zeitraum der Vertragslaufzeit.
- Der Versicherer darf lediglich einen kleinen Abzug für den gewährten Versicherungsschutz vornehmen.
Diese Option bietet oft eine deutlich höhere Auszahlung als eine einfache Kündigung oder der reguläre Rückkaufswert.
Raus aus unrentablen Verträgen, Methode 2: Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung
Eine direkte Kündigung des Vertrags ist immer möglich, jedoch in der Regel mit einem deutlich niedrigeren Rückkaufswert verbunden. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer auszahlt, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Dieser ist oft niedrig, weil Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und ggf. Stornokosten in Abzug gebracht werden.
Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer kann jederzeit schriftlich kündigen.
- Die genauen Konditionen der Kündigung (Fristen, Abzüge) sind im Versicherungsvertrag festgelegt.
Folgen der Kündigung:
- Der Versicherer zahlt den Rückkaufswert, der aber oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
- In vielen Fällen ist die Kündigung daher wirtschaftlich nachteilig im Vergleich zu einem Widerruf.
Raus aus unrentablen Verträgen, Methode 3. Rücktritt nach dem Policenmodell
Bei Verträgen, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden (meist zwischen 1994 und 2007), kann unter bestimmten Umständen ein Rücktritt erfolgen, wenn der Versicherer die Kunden nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informiert hat. Dies betrifft insbesondere Verträge, bei denen die Rücktrittsbelehrung erst mit dem Erhalt der Police (Vertragspolice) übermittelt wurde.
Voraussetzungen:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informiert.
- Dies betrifft häufig Verträge nach dem Policenmodell, bei denen die Belehrung erst nach Vertragsabschluss mit der Police zugestellt wurde.
Folgen des Rücktritts:
- Ähnlich wie beim Widerruf: Der Vertrag wird rückabgewickelt.
- Der Versicherungsnehmer erhält alle gezahlten Beiträge zurück, teilweise inklusive Zinsen.
Auch hier gilt, dass der Rücktritt oft eine wirtschaftlich vorteilhaftere Möglichkeit ist, als den Vertrag regulär zu kündigen.
Raus aus unrentablen Verträgen, Methode 4: Widerspruch bei fehlenden oder fehlerhaften Vertragsunterlagen
Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, bieten eine weitere Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung durch einen Widerspruch, falls der Versicherer dem Kunden nicht alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Allgemeine Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen) korrekt zur Verfügung gestellt hat.
Voraussetzungen:
- Der Versicherer hat wesentliche Vertragsdokumente nicht oder nicht vollständig ausgehändigt.
- Der Versicherungsnehmer hat aufgrund dieser Unvollständigkeit das Recht auf Widerspruch.
Folgen des Widerspruchs:
- Der Vertrag wird rückabgewickelt.
- Alle eingezahlten Beiträge werden zurückgezahlt, oft inklusive Zinsen.
Raus aus unrentablen Verträgen, Zusammenfassung der Vorteile und Nachteile:
- Widerruf, Rücktritt und Widerspruch bieten potenziell die Möglichkeit, den Großteil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, oft inklusive Zinsen. Diese Verfahren setzen jedoch voraus, dass Fehler in der Vertragsbelehrung oder bei der Aushändigung der Unterlagen vorliegen.
- Kündigung ist eine einfache Option, führt jedoch in der Regel zu deutlich schlechteren finanziellen Ergebnissen, da nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Es lohnt sich also, bei vorzeitiger Beendigung von Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen eine rechtliche Prüfung in Betracht zu ziehen, um die beste Option zu wählen. Es empfiehlt sich auch, einen >> spezialisierten Experten hinzuzuziehen, um die individuellen Möglichkeiten zu prüfen.
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Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg