Schutz vor Enteignung sollte heutzutage den gleichen Stellenwert besitzen wie der Schutz vor Entwertung unserer Ersparnisse. Die ständige Diskussion in der Politik über eine Vermögensabgabe, ein drohendes Vermögensregister der Europäischen Union, die Änderung zum Lastenausgleichsgesetz – all das verdichtet den Verdacht, dass den Sparern eine Welle der Enteignung bevorsteht. Wie kann man seine Ersparnisse davor schützen?
In der Überschrift heißt es, wer kein Eigentum hat, kann nicht enteignet werden. Diese steile These impliziert keineswegs, dass man seinen gesamten Besitz aufgeben soll. Es geht vielmehr darum, sich mit der rechtlichen Natur von Eigentum vertraut zu machen und zu verstehen, dass nur Eigentum enteignet werden kann. Hier ist zunächst einmal der wichtige Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zu verinnerlichen.
Die Definition von Eigentum ist folgende:
Ei·gen·tum
/Eígentum/
Substantiv, Neutrum [das]1a.
jemandem Gehörendes; Sache, über die jemand die Verfügungs- und Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat
„das Haus ist mein Eigentum“1b.
Recht oder Verfügungs- und Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nicht unbedingt tatsächliche) Herrschaft über etwas
„das Eigentum achten“
Es geht also um etwas, was Dir gehört, über das Du die rechtliche Herrschaft besitzt.
Und mit der rechtlichen Herrschaft steht und fällt das gesamte Thema der Enteignung. Denn nur etwas, über das Du die rechtliche Herrschaft besitzt, kann enteignet werden.
Die Definition des Besitzes ist folgende:
Be·sitz
/Besítz/
Substantiv, maskulin [der]1.
Gesamtheit der (materiellen) Güter, die jemand geerbt oder erworben hat, sodass er bzw. sie darüber verfügen kann
„privater, staatlicher Besitz“
2.
etwas, was jemandem gehört
„die paar Sachen sind mein ganzer Besitz“
Der Besitz bedeutet also die Verfügungsgewalt über eine Sache.
Ein gutes Beispiel ist eine Wohnung, die Du zur Miete bewohnst. Die Wohnung zählt zu Deinem Besitz, obwohl die Wohnung für Deinen Vermieter zu seinem Eigentum gehört. Man kann also gleichzeitig Besitzer und Eigentümer einer Sache sein oder eine Sache kann jemandes Eigentum und jemandes Anderen Besitz sein.
Wenn es nun zur Enteignung der Wohnung käme, würde der Eigentümer die Wohnung vielleicht verlieren, obwohl Du als Mieter weiter darin wohnen könntest.
Es sagt sich so leicht dahin, dass Eigentum verpflichtet. Was Enteignungen betrifft, kann nur derjenige enteignet werden, der die rechtliche Gewalt über die zu enteignende Sache besitzt.
Damit liegt die Lösung auf der Hand. Alles, was Dir lieb und teuer ist, solltest Du nur besitzen, nicht aber Eigentümer sein.
Wenn man es richtig anpackt, kann jeder Vermögenswert geschützt werden, der im Papier der EU zur Machbarkeitsstudie für ein EU-weites Vermögensregister genannt wird. Als Informationsquelle sollen verschiedene Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) dienen. Neben Geldvermögen sollen auch Kryptowährungen, Kunstwerke, Immobilien und Gold in das Register aufgenommen werden.
All diese Vermögenswerte können durch eine geeignete rechtliche Vorsorge geschützt werden.
Es werden zahlreiche rechtliche Konstrukte auf dem Markt angeboten, die dieses Problem lösen sollen. Weit verbreitet sind Firmenkonstruktionen oder Stiftungen. Diese funktionieren allesamt unter der Prämisse, dass die Regierung nicht plant, solche Firmen oder Stiftungen bei einer möglichen Enteignung heranzuziehen. Im EU-Papier zum Vermögensregister werden schließlich Firmen und Stiftungen namentlich genannt.
Dass die Enteignung mit solchen Konstruktionen erschwert wird, liegt auf der Hand. Aber gibt es die Sicherheit, dass Firmen nicht ins Visier der Regierung geraten? Wer kann das schon wissen? Dazu kommt, dass die Errichtung solcher Firmenkonstruktionen automatisch einen Rattenschwanz an Pflichten gegenüber Ämtern oder dem Finanzamt mit sich bringen kann. Und ganz billig ist so etwas sicherlich auch nicht.
Wenn es darum geht, seine Ersparnisse zu schützen, ist ein schmaler Verwaltungsaufwand und eine geringe Kostenstruktur sehr nützlich. Schließlich soll das Vermögen erhalten bleiben und nicht für kostenintensive Prozesse verschwendet werden. Jedoch ist dazu ein gewisser Aufwand an Zeit und Engagement erforderlich, den man für sich in Kauf nehmen sollte. Von nichts kommt schließlich auch nichts.
Wenn Du darüber nachdenkst, Deine Ersparnisse und Vermögenswerte vor Enteignung zu schützen, gebe ich Dir die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Informations-Webinar. Dort wirst Du einen bewährten Weg kennenlernen und auch Beweise erhalten. Das ist dann Dein erster Aufwand an Zeit, den Du Dir nehmen musst. Ohne Vorabinfo geht es leider nicht.
Da die Möglichkeiten nicht an die große Glocke gehängt werden sollen, kannst Du nur persönlich zu diesem Webinar eingeladen werden, wenn Du mir Deine Kontaktdaten zur Verfügung stellst. Nutze dafür bitte das Formular unter diesem Beitrag. Sobald ein Termin feststeht, informiere ich Dich rechtzeitig, damit Du Dir die entsprechende Zeit einplanen kannst.
Noch ein Hinweis. Es wird keine Massenveranstaltung, die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Wenn Du also teilnehmen möchtest, erwarte ich von Dir Verbindlichkeit. Solltest Du also unerwartet verhindert sein, gib mir rechtzeitig Bescheid, damit Dein Platz für jemand anderen genutzt werden kann.
Solltest Du trotz Zusage nicht teilnehmen ohne vorherige Absage, werde ich Dir auch keinen Alternativtermin anbieten.
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
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