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Direktzusage bei der betrieblichen Altersversorgung

Published by Michael Sielmon on Oktober 3, 2015
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Direktzusage

Eine Direktzusage ist eine unmittelbare ggf. beitragsorientierte Leistungszusage durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Diese Zusage gilt unmittelbar. Wie der Arbeitgeber die Mittel für diese Zusage organisiert, obliegt ihm allein. Er steht dafür gerade, dass die von Ihm dem Arbeitnehmer gegenüber zugesagte, Rente lebenslang gezahlt werden kann.

Erfreulich ist, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Direktzusage völlig frei sind. Der Arbeitgeber trifft quasi ein verbindliches Versorgungsversprechen, welches als Leistungs- oder Beitragszusage erteilt wird. Der Unterschied zwischen diesen beiden Zusageformen liegt darin, dass die eine, die Leistungszusage eine konkrete Leistung ab dem festgelegten Rentenalter beinhaltet, während die andere, die Beitragszusage sich lediglich darauf bezieht, welcher Betrag beispielsweise prozentual vom Gehalt oder einem Festbetrag pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit in eine (verzinsliche) Anlage eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält dann keine genaue Aussage über die Leistungshöhe, da diese abhängig davon ist, wieviel Zinsen mit dem eingezahlten Geld in der gewählten Zielanlage erwirtschaftet werden. Auch Mischformen und zahlreiche Variationen dieser Zusageformen existieren in der Praxis.

Der Arbeitgeber, der für die zukünftige Versorgung des Arbeitnehmers eine Verpflichtung eingeht, muss sich darum kümmern, dass die finanziellen Mittel zum gewählten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Sinnvoll ist es, Rückstellungen für Pensionsansprüche seiner Mitarbeiter zu bilden. Diese werden auch steuerlich anerkannt, wenn diese bilanziert werden. Die Höhe dieser Rückstellungen sollte ausreichen, um die getroffene Zusage, z.B. die zugesagte lebenslange Rente auch finanzieren zu können. Die Haftung dafür trägt der Arbeitgeber allein.

Es ist allgemein üblich, dieses Risiko mit Hilfe einer Rückdeckungsversicherung auszugleichen, die auf das Leben des Arbeitnehmers mit dessen Zustimmung abgeschlossen wird. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die dem Arbeitnehmer gegenüber getroffenen Zusagen den garantierten Versicherungssummen der Rückdeckungsversicherung entsprechen und man sich nicht auf die nicht garantierte Überschussbeteiligung verlässt. Auch ist es aus Kostengründen sinnvoll, einen Nettotarif für die Rückdeckung zu verwenden.

Steuerliche und sozialversicherungstechnische Seite der Direktzusage

Für den Arbeitgeber sorgt eine Direktzusage für die Bildung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Die Beiträge zu einer eventuellen Rückdeckungsversicherung sind dabei voll abzugsfähig als Betriebsausgaben. Das geschäftsplanmäßige Deckungskapital oder ggf. der Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung sind in der Steuerbilanz aktiviert werden. In der Handelsbilanz sind Rückstellungen und Deckungskapital zu saldieren, wenn das Deckungskapital dem Zugriff anderer Gläubiger (außer den Pensionsberechtigten) dauerhaft entzogen ist. In diesem Fall gibt es also keinen Bilanzausweis. Dazu kommt die Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.

Während der Ansparphase wirkt sich die Direktzusage folgendermaßen auf die Situation des Arbeitnehmers aus, dass sie unbegrenzt lohnsteuerfrei ist, soweit die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit, die Beitragsfreiheit jedoch nur für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung gilt. Eine Riesterförderung ist nicht möglich. In der Rentenphase wirkt sich die Direktzusage folgendermaßen auf die Situation des Arbeitnehmers so aus, dass die Rente abzüglich Freibeträge (insb. Versorgungsfreibetrag) voll zu versteuern ist (nachgelagerte Besteuerung) und die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind.

Sinnhaftigkeit einer Direktzusage

Ein enormer Vorteil einer Direktzusage ist, dass keine Zahlungen an einen externen Versorgungsträger erfolgen. Das schont die Liquidität des Unternehmens bis zum Beginn des Versorgungsfalles. Die Direktzusage erlaubt eine solide, steuerlich anerkannte Vorausfinanzierung.

Ein im Unternehmen verbleibendes Risiko eines vorzeitigen Versorgungsfalles oder der Langlebigkeit von Rentnern kann bei wachsender Zahl der Begünstigten ausgeglichen werden. Durch geschickte Zusagengestaltung oder über eine Rückdeckungsversicherung kann es auch komplett abgedeckt werden. Mit einer Rückdeckungsversicherung gibt es jedoch keinen Liquiditätsvorteil mehr. Die Aufwendungen für die Finanzierung der Direktzusage durch den Arbeitgeber, sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreit.

Sinn macht die Direktzusage für Unternehmen mit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern. Bei einem konstanten oder wachsenden Mitarbeiterstamm kann ein günstiger wirtschaftlicher Gesamtverlauf entstehen und Risiken gestreut werden. Wirtschaftliche Vorteile der Direktzusage ergeben sich insbesondere für Unternehmen mit guter Ertragslage und internem Finanz- bzw. Investitionsbedarf.

Infos zum Autor: Michael Sielmon, Thomas Rich Foto: Bernd Liebl, Magdeburg

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