Indirekte Investments
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Mai 12, 2015Nun sind wir ja Börsianer und Finanzmarktanalysten, aber keine Experten für Versicherungsprodukte. Deshalb waren wir einigermaßen überrascht zu erfahren, dass es sowohl bei der Kündigung als auch beim Verkauf bestehender von Kapitallebensversicherungen einige Fallstricke zu beachten gilt, über die wir Sie hier in der gebotenen Kürze informieren möchten.
Dabei stützen wir uns bei den nun folgenden Ausführungen auf Inhalte, die uns Michael E. Früchtl, Geschäftsführer der ProLife GmbH zur Verfügung gestellt hat, den wir bei einer der eingangs erwähnten Veranstaltungen kennengelernt haben. Wir halten die ProLife GmbH für einen erfahrenen und seriösen Anbieter am Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen und unterhalten keinerlei Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmen.
Vorsicht schwarze Schafe
Wie überall, wo wenig Transparenz vorhanden, aber unter Umständen viel Geld zu verdienen ist, tummeln sich auch am Zweitmarkt für Lebensversicherungen schwarze Schafe und dubiose Anbieter. Für negative Schlagzeilen sorgten beispielsweise betrügerische Anbieter, die zunächst nur einen Teil des Kaufpreises auszahlen und den Rest in Raten versprechen, die dann aber nicht gezahlt werden. Deshalb sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherungen nur Ankäufern anbieten, die eine Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz RDG haben und idealerweise einem Verband angehören wie dem Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) oder dem BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.
Höherer Rückkaufswert aufgrund unwirksamer Vertragsklauseln
Weil auch Versicherungen ihre Kunden nicht verlieren wollen, sind sie verständlicherweise nicht daran interessiert, ihren auf dem Absprung befindlichen Kunden die relevanten Informationen in nutzerfreundlichen Formaten zur Verfügung zu stellen. Schon aus diesem Grund gestaltet sich die Überprüfung einer Kapitallebensversicherung ziemlich aufwendig.
Als erstes sollten Sie herausfinden, ob vielleicht ein Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert besteht, als der in der letzten Mitteilung der Versicherung ausgewiesene. Das kann insbesondere
dann der Fall sein, wenn der Vertrag zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurde. Denn in diesen Verträgen finden sich häufig unwirksame Klauseln zur Rückkaufswertberechnung. Einige Anbieter, darunter die Prolife GmbH, bieten ihren Kunden an, die Verträge daraufhin zu prüfen, und sich bei entsprechenden Erfolgsaussichten direkt mit dem Versicherer auseinanderzusetzen.
Nach Auskunft der ProLife GmbH kann der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung dadurch häufig um etwa 5% bis 25% erhöht werden. Das Geschäftsmodell der ProLife sieht vor, dass dem Kunden diese Dienstleistung nur im Erfolgsfall in Rechnung gestellt wird, also wenn ein höherer als der ursprüngliche Rückkaufwert durchgesetzt werden kann.
Dann stellt ihm das Unternehmen die Hälfte des Betrags in Rechnung, den es für den Kunden erstritten hat. Laut Früchtl soll sich diese Vorgehensweise immer lohnen. Denn auch bei kleinen Rückkaufswerten ab 1.000 Euro könne im Vertragswerk der Kapitallebensversicherungen eine Klausel versteckt sein, die gegebenenfalls dafür sorgt, dass mehrere hundert Euro zur Nachzahlung anstehen.
Mehr Geld auch bei bereits gekündigten Verträgen
Wie sich gezeigt hat, wurden viele vorzeitig gekündigte Verträge von Kapitallebensversicherungen in der Vergangenheit nicht korrekt abgerechnet. Deshalb bietet die ProLife GmbH diese interessante Dienstleitung auch rückwirkend an. Allerdings funktioniert das unter anderem aufgrund von Verjährungsfristen nur für Verträge, die in den Jahren 2011, 2012 oder bis Juni 2013 gekündigt worden sind. Auch hier gilt das Modell, dass erfolglose Prüfungen kostenlos sind, und im Erfolgsfall die Nachzahlung zwischen Kunde und ProLife geteilt wird.
Kapitallebensversicherungen kündigen oder verkaufen?
Die Antwort auf diese einfache Frage muss relativ differenziert ausfallen. Wenn die bestehende Versicherung steuerpflichtig ist, dann ist der Verkauf die bessere Lösung, weil ein seriöser Aufkäufer
stets einen Anteil der Steuer auszahlt. Bei ProLife beläuft dieser sich auf 30%.
Wenn die Kapitallebensversicherung nicht steuerpflichtig sind, dann macht es aus diesem Blickwinkel gesehen keinen Unterschied, ob sie verkauft oder gekündigt werden. Verkaufen sollte man prinzipiell auch dann, wenn der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherungen niedriger ist als der eingezahlte Betrag. Denn nur dann kann man die Differenz als Verlust steuerlich geltend machen. Übersteigt der Rückkaufswert hingegen die Summe der Einzahlungen, dann spielt diese Überlegung natürlich keine Rolle.
Für den Verkauf an einen seriösen Aufkäufer spricht schließlich die Tatsache, dass in diesem Fall sichergestellt wird, dass Verjährungsfristen beachtet werden und sauber gearbeitet wird. Außerdem ist die Rechtsprechung in diesem Bereich noch längst nicht abgeschlossen. ProLife berichtet von Fällen, in denen nacheinander drei Mal Nachzahlungen für denselben Vertrag erwirkt werden konnten, weil immer wieder neue relevante Urteile erlassen wurden. Man muss mit der Materie schon sehr vertraut sein und ganz eng am Ball bleiben, um als Privatmann auf diese Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
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Infos zum Autor: Claus Vogt
Foto: Bernd Liebl, Magdeburg