Basis-Rente weckt falsche Hoffnung
Mai 12, 2015Kredit ohne Schufa
Mai 14, 2015Finanzsystem ist am Sterben, etwas stimmt nicht im Finanzsystem. Nach wie vor liegen gewaltige Beträge der Sparer und Anleger in Geldwertanlagen wie Bankanlagen, Bausparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen. Warum? Selbstverständlich, weil sie dort sicher sind. Zumindest sagen das die Anbieter und tun gut damit, denn sie könnten es sich nicht leisten, wenn die Gelder plötzlich abfließen, weil die Anleger und Sparer aufwachen.
Daher wird gern mit den üblichen Sicherungssytemen argumentiert. Die Banken punkten mit der Einlagensicherung, die Lebensversicherer mit der Auffanggesellschaft Protektor, die notleidende Versicherer abwickeln soll. Nach allgemeiner Meinung sind die traditionellen Geldanlagen also sicher. Aber was sagt das schon aus? Die allgemeine Meinung ist schließlich nichts anderes als Meinung und Meinung hat selten viel mit Fakten gemein. Bedauerlicher Weise sind es aber die Meinungen, die das Leben dominieren. Folglich wird ordentlich Meinung gemacht und wenig aufgeklärt. Schließlich ist es hilfreich, wenn die Bürger über ihre Meinungen diskutieren und damit von den tatsächlichen Problemen abgelenkt werden.
Finanzsystem auf wackeligen Füßen
Denn wenn man sich jegliche Sicherungsmechanismen logisch anschaut und durchrechnet, kommt man sehr schnell drauf, dass diese nur bis zu einem bestimmten Maß helfen können. Im Falle eines finanziellen Massensterbens wären die Einlagensicherung und die Protektor AG hoffnungslos überfordert. So verwundert es nicht, dass gegengesteuert wird. Die Politik hat z.B. vor Jahren im Sinne der Lebensversicherer vorgesorgt und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) im § 89 folgendes festgelegt (siehe Kasten):
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7)
beschränkt werden.
Einlagensicherung schwindet
Die Kreditinstitute werden in Kürze ihre Kunden darüber informieren, dass die Einlagensicherung gesenkt wird. Diese liegt derzeit bei mindestens 1,5 Millionen Euro uns soll bis zum Jahr 2025 auf 437.500 Euro gesenkt werden. Kein Grund zur Sorge mögen da die Meisten denken, da sie nicht so viel Geld auf der Bank liegen haben. Doch warum wird das gemacht? Da sich die Kreditinstitute nicht in die Karten schauen lassen, kann man nur spekulieren und das soll an dieser Stelle nicht geschehen. Jedoch kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie das ausschaut, wenn an einem System, mit dem noch vor wenigen Jahren zur Bankenkrise von 2008 geprahlt wurde, nun so nachgebessert wird.
Geld würde hinten und vorne nicht reichen
Der gesamte Einlagensicherungsfonds beläuft sich auf ca. 5,5 Milliarden Euro. Das ist eine stolze Summe, aber eben auch nicht mal ein Hundertstel dessen, was die Banken an Einlagen für ihre Kunden verwalten. Und Protektor? Die Auffanggesellschaft hat nicht einmal genug Geld, um 2 oder 3 der größeren Versicherer im Fall der Fälle aufzufangen, und das ist sehr bedenklich. Aber schließlich muss es ja Gründe für den kundenfeindlichen Schachzug der Politik mit § 89 VAG gegeben haben. Da gibt es viel, über das es nachzudenken gilt.
Über das Finanzsystem wird nicht nachgedacht
Der Deutsche neigt manchmal dazu, sich seine eigene Welt zu erschaffen. Oft sieht diese ein wenig zweckoptimiert aus, zu seinen Gunsten, versteht sich. Es wird schon alles gut gehen!
Nun, das wird sich zeigen!
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Foto: Bernd Liebl, Magdeburg