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Oktober 20, 2022Mein Youtube Kanal FESTGELD LOHNT SICH WIEDER – EXPERTE PACKT AUS!
Oktober 26, 2022Lastenausgleichsgesetz 2024 Freibetrag ist derzeit noch unklar. Als das Lastenausgleichsgesetz das letzte Mal Anwendung zur Entschädigung von Kriegsopfern fand, lag der Freibetrag bei 5.000 DM. Das ist sehr lange her und seit dieser Zeit haben wir mehrere Jahrzehnte Inflation. Wenn also das Lastenausgleichsgesetz tatsächlich im Jahr 2024 Anwendung für einen sozialen Ausgleich finden wird, könnte der Freibetrag entsprechend höher ausfallen.
Der Lastenausgleichsgesetz 2024 Freibetrag könnte beispielsweise bei 50.000 Euro liegen. Von der Relation zu den aktuellen Immobilienpreisen könnte das passen. Während die Immobilien nach dem zweiten Weltkrieg im Schnitt um die 40.000 bis 50.000 DM kosteten, liegen die Einfamilienhäuser heute im Schnitt um die 500.000 bis 600.000 Euro. Damit wären 50.000 Euro der Zeit entsprechend angemessen. Wenn die Regierung jedoch einen höheren Lastenausgleich vorhat, könnte der Lastenausgleichsgesetz 2024 Freibetrag auch viel geringer ausfallen.
Im Grunde ist die Höhe des Freibetrages auch zweitrangig. Ein Lastenausgleichsgesetz stellt eine Mehrbelastung dar. In Zeiten steigender Wohnnebenkosten, steigender Handwerker- und Materialpreise, die Instandsetzungen entsprechend verteuern, hat sich der Traum von der eigenen Immobilie als Altersvorsorge ausgeträumt.
Dieses Kaufargument stand ohnehin schon lange auf wackeligen Füßen. Schließlich passen sich Immobilien nicht von selbst neuen Lebensumständen an. Eine junge Familie mit Plänen für Kinder hat auf ein Eigenheim noch einen völlig anderen Blick, als ein älteres Paar, bei dem die Kinder das Haus verlassen haben und die sich mit der Notwendigkeit konfrontiert sehen, das Heim sauber und instand zu halten. Viele Quadratmeter bedeuten nicht nur mehr Auslauf, sondern auch höhere Nebenkosten.
Eine abbezahlte Immobilie könnte mit bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes bei Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes 2024 belastet werden. Das würde durch eine Zwangshypothek erfolgen, die über einen festgelegten Zeitraum abgetragen werden müsste. Diese Belastung käme dann zu den ohnehin hohen Nebenkosten hinzu.
Problematisch ist auch der Zeitpunkt der Wertermittlung der Immobilien. Die Änderung des Grundsteuergesetzes und der Zensus im letzten Sommer nötigten die Hausbesitzer, Angaben zur Wertermittlung abzugeben – zu einem Zeitpunkt stark überhöhter Immobilienpreise. Entsprechend hoch könnten die Immobilien belastet werden.
Doch auch noch nicht abbezahlte Immobilien könnten berücksichtigt werden. Vom Immobilienwert werden bestehende Lasten abgezogen und was übrigbleibt, könnte ebenfalls mit 50 Prozent belastet werden. Dann käme zur Darlehensbelastung und den gestiegenen Nebenkosten noch die Abtragung der Zwangshypothek hinzu.
So oder so ist es sinnvoll, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ob der Lastenausgleichsgesetz 2024 Freibetrag höher oder geringer ausfällt, ist erst einmal nicht so wichtig. Wenn Du Dich über Möglichkeiten zum Schutz vor Lastenausgleich und anderen Zwangsmaßnahmen informieren möchtest, besuche meinen Kurs. Schließlich lassen sich Entscheidungen besser treffen, wenn man mehr Informationen hat.
Nähere Informationen dazu in meinem Kurs:
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
4 Comments
Es gibt keinen neuen Lastenausgleich ab 2024! Die Geschichte ist ein Hoax und daher gibt es auch keinen Freibetrag!
https://www.immoverkauf24.de/services/news/lastenausgleich-bei-immobilien-das-muessen-eigentuemer-wissen/
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/antje-tillmann/fragen-antworten/ist-ein-neuer-lastenausgleich-bereits-beschlossen
Ein Hoax? Sagt wer? Die Systemmedien oder die Faktenchecker? Na dann warten wir mal ab. Hoffen wir, dass Du Recht hast und falls Du Unrecht hast, dass sich viele vorbereiten konnten.
Interessanter Text. Ein seriöser Beitrag sollte allerdings nicht so viele Rechtschreibfehler aufweisen. Schade. Ändern!
Ob seriös oder unseriös hängt sicher nicht von Tippfehlern ab. Man kann die Info nutzen oder sich an der Form stören. Ist jedem selbst überlassen. Und so viele sind es gar nicht.