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Vermögensabgabe verhindern – Wenn Du alles besitzt aber kein Eigentum hast

Published by Michael Sielmon on August 17, 2022
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Vermögensabgabe verhindern - Wenn Du alles besitzt aber kein Eigentum hast

Vermögensabgabe verhindern oder abwarten und auf das Beste hoffen? Wenn Du vor dieser Entscheidung stehst, solltest Du Dir diese Frage schnell beantworten, denn die Zeit läuft leider nicht für Dich.

Das Thema Vermögensabgabe geistert seit einigen Jahren immer wieder durch die Medien. Vor allem aus den Reihen der Partei Die Linke wird immer wieder eine Vermögensabgabe für Reiche gefordert. Doch warum soll es zu einer Vermögensabgabe kommen und wer ist in den Augen der linken Parteigenossen reich? Außerdem stellt sich die Frage, ob es bereits Vermögensabgaben in der Vergangenheit gab und wie diese umgesetzt wurden.

Inflation, Währungsreform, Lastenausgleich

Betrachten wir Letzteres zuerst. Im Jahr 1952 wurde eine Vermögensabgabe zur Entschädigung derer durchgesetzt, die aufgrund des zweiten Weltkrieges ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Damals sollten 50 Prozent des Vermögens derer, die noch welches besaßen, in einen Topf fließen. Daraus gingen dann Zahlungen an Bedürftige.

Nun muss man dabei beachten, dass erst wenige Jahre zuvor eine Währungsreform stattfand. Diese Währungsreform löste die hoch inflationäre Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM) ab. Dabei wurden Geldvermögen nahezu vollständig vernichtet. Einerseits war die Reichsmark von einer extremen Inflation betroffen, welche die Kaufkraft von Geldvermögen und Anlagen auf Geldwertbasis zusehens vernichteten.

Was übrig blieb wurde dann im Zuge der Währungsreform umgestellt. Zunächst erhielt jeder Bürger 40 DM zur freien Verfügung. Laufende Zahlungen wie Löhne und Renten wurden 1 zu 1 von Reichsmark in Deutsche Mark umgestellt.

Nach dem Umstellungsgesetz vom 27. Juni 1948 wurden private Bankguthaben im Verhältnis 10:1 in DM umgetauscht. Angerechnet wurden die zuerst ausgezahlten „Kopfbeträge“ von 40 DM. Kontenbesitzer konnten nur über die Hälfte des umgewandelten Betrages frei verfügen. Die andere Hälfte war zunächst auf einem Festkonto blockiert.

Das Festkontengesetz vom Oktober 1948 legte dann ein Umstellungsverhältnis von 100:6,5 fest: Für 100 Reichsmark erhielt man 6,50 DM. Die Militärregierung verordnete schließlich die ersatzlose Streichung der restlichen Guthaben. Schulden wurden im Verhältnis 10 zu 1 umgestellt.

Man kann also feststellen, dass von Geldwerten kaum etwas übrigblieb. Wenn jemand noch Vermögen nach der Währungsreform hatte, dann Sachwerte wie Aktien, Immobilien und Edelmetalle, insbesondere Gold.

Über das Lastenausgleichsgesetz wurden zum Beispiel Immobilien mit Zwangshypotheken belasten. Dabei wurden dem Wert der Immobilie bestehende Schulden und ein Freibetrag von 5.000 DM abgezogen. Was übrig blieb, musste zu 50 Prozent abgegeben werden.

Beispiele:

Immobilienwert: 50.000 DM Immobilienwert: 50.000 DM
Offener Kredit: 15.000 DM Offener Kredit: 0 DM
Freibetrag: 5.000 DM Freibetrag: 5.000 DM
Zu belastender Wert: 30.000 DM Zu belastender Wert: 45.000 DM
Zwangshypothek: 15.000 DM Zwangshypothek: 22.500 DM

Diese Zwangshypothek musste durch den Eigentümer innerhalb von 30 Jahren in vierteljährlichen Raten abgezahlt werden.

Da war doch etwas auf Zypern 2013

Erinnerst Du Dich an die Situation auf Zypern im Jahr 2013? Die Bank of Cyprus und die Laiki Bank standen im Rampenlicht, als Sparer enteignet wurden. Es begann am 11. Februar 2013 mit einem Brief des Büroleiters des Präsidenten der Zentralbank von Zypern. Dieser Brief war an den Chef der Laiki Bank, des zweitgrößten Geldinstituts des Landes adressiert und darin hieß es: „Die Zentralbank von Zypern will betonen, dass Maßnahmen, die das Recht auf Eigentum von Anlegern schwächen, beschränken oder außer Kraft setzen, im Widerspruch zu der Verfassung der Republik Zypern und zu Artikel 1 des Ersten Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Beide Regelwerke schützen das für eine Marktwirtschaft grundlegende Recht auf Eigentum. Daher sind alle Behauptungen, die dem zuwiderlaufen, nicht nur rechtlich ohne Fundament, sie verdienen auch keine ernsthafte Erörterung.“

Am Tag danach gab der Kandidat der Präsidentschaftswahlen, Nikos Anastasiadis, ein Interview und beteuerte: „Ich werde kein Abkommen unterzeichnen, das die Guthaben der Sparer in Zypern gefährdet.“ Am 24. Februar 2013 gewann er die Wahlen und wurde neuer Präsident.

In der Nacht auf den 25. März 2013 stand in Brüssel das Schicksal Zyperns im Mittelpunkt. 17 Finanzminister der Europäischen Union saßen dem Präsidenten Anastasiadis und seinen Ministern gegenüber und diskutierten die Lage. Zypern war pleite, zwei Banken standen vor dem Ruin und eine Rettung Zyperns mit Steuergeldern stand nach der Rettung Griechenlands nicht zur Debatte.

Die Entscheidung fiel: Die zyprische Laiki Bank solle abgewickelt und von der Bank of Cyprus übernommen werden. Kunden der Laiki Bank mit Guthaben über 100 000 Euro sollten alles verlieren, was darüber lag. Kunden der Bank of Cyprus erhielten für rund die Hälfte ihres Guthabens über 100 000 Euro Aktien, die andere Hälfte wurde eingefroren. So kamen sieben Milliarden Euro zusammen. Eine Troika aus EU, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank garantierte weitere zehn Milliarden. Präsident Anastasiadis hatte die sprichwörtliche Wahl zwischen Pest und Cholera: „Wir hatten zwei Möglichkeiten. Entweder es gibt keine Hilfe von der EU, und unsere Wirtschaft und das Finanzsystem kollabieren. Oder wir stabilisieren das System. Wir haben die weniger schlechte Wahl getroffen.“

Zypernszenario ist nun in Deutschland rechtmäßig

Es war ein Präzedenzfall für die Enteignung von Bankkunden aus der Euro-Zone. In Brüssel schaute man aufmerksam auf die Reaktionen der Sparer. In Deutschland wurde am 18. Dezember 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht und trat am 01.01.2015 in Kraft.

Artikel I dieses Pamphlets beinhaltet das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG), in dem die Vorgehensweise auf Zypern zur Rettung von Banken nun zum gültigen deutschen Recht wurde.

Das SAG-Gesetz steht nicht allein. Auch Fondsanteile, Lebensversicherungen und Staatsanleihen sind durch den Gesetzgeber zu Lasten der Anleger betroffen und können im Bedarfsfall zu Enteignungsszenarien genutzt werden. Doch darüber hinaus existieren noch weitere Indizien dafür, dass eine Vermögensabgabe möglich ist.

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

In einem Dokument des Deutschen Bundestages, in dem es um einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten geht, ist die Rede von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Bemerkenswert ist dabei das Datum 7. November 2019. War das vielleicht schon eine Vorbereitung auf die darauffolgende Pandemie? Waren dort Hellseher am Werk oder gibt es etwas, was der Öffentlichkeit verschwiegen wurde? Wenn man zurückblickt, kann man sich nur über die Weitsicht der Politik wundern. Schließlich sind die Medien derzeit voll von Berichterstattungen über Impfnebenwirkungen der Corona-Impfungen.

Am 9. April 2020 legte der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung eine Einschätzung über die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe vor. Darin geht es ebenfalls explizit um eine staatliche Ausnahmelege wegen der Corona-Krise. Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass es prophetische Talente im Wissenschaftlichen Dienst geben muss. Der Text wurde im April vorgelegt. Das bedeutet, dass man sich mit der Thematik weit früher beschäftigt haben muss, denn so ein Begutachtungsprozess erfordert seine Zeit.

Und dann ist da noch die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes anzuführen, in dem der Begriff „Kriegsopferfürsorge“ gegen die Wörter „sozialen Entschädigung“ ersetzt wurde. Hier spinnt sich ein roter Faden, der zu einem klaren Bild wird. Und dieses Bild sieht verdammt stark nach Vermögensabgabe aus.

Sofort Maßnahmen ergreifen und Vermögensabgabe verhindern

Zuletzt möchte ich noch auf die Initiative der Europäischen Union hinweisen, wo es um die Machbarkeit für ein EU-weites Vermögensregister ging. Hier geht es um die Machbarkeit der Erfassung von Vermögenswerten innerhalb der EU. Wieso will die EU Informationen über die Vermögen ihrer Bürger erfassen? Die Antwort liegt auf der Hand.

Wenn Du Maßnahmen ergreifen und eine Vermögensabgabe verhindern möchtest, informiere Dich über Deine Möglichkeiten. Nutze dazu gern meinen kostenlosen Videokurs. Dort findest Du wertvolle Informationen über Geld, Vermögen und wie man seine Ersparnisse vor Entwertung und Enteignung schützen kann.

Bildrechte: Adobe Stock, Urheber: Tobias Kaltenbach, ID: 20548953

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3 Comments

  1. Schutz der Ersparnisse 2023 – Richtige Entscheidungen! sagt:
    Dezember 6, 2022 um 5:00 pm Uhr

    […] Möglichkeiten werden in den kommenden Videos behandelt. Schau sie Dir an, alle und […]

    Antworten
  2. Seemann sagt:
    Januar 28, 2023 um 12:33 am Uhr

    Hallo, sehr geehrter Herr Llielmon,

    habe gerade das gesamte Video angesehen und ich bin sehr beeindruckt von dem Wissen wie verständlich Sie es rüber bringen.
    Nun bin ich ein wenig traurig, dass ich mein Gold und Silber online und anonym gekauft habe und die Chance wie im Video vorgestellt mit dem Zollfreilager für mich nicht in Frage kommt.
    Diese große Chance habe ich nun verpasst. Ob ich es beim Händler umtausche? Wäre das eine Möglichkeit Gewinn zu machen?

    Dann möchte ich Ihre Erfahrungen gern aufnehmen im Zusammenhang Lastenausgleich. Was soll und muss ich tun, wenn ich ein Zweifamilienhaus habe, wo ich selber drin wohne und 2 Mieteinnahmen habe.

    Gerne würde ich den Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ich würde mich sehr freuen, denn ich bin hilflos und ich weiß nicht, was ich machen soll in diesen verrückten Zeiten.

    Freundliche Grüße aus Niedersachsen

    V. Seemann

    Antworten
    • Michael Sielmon sagt:
      Januar 28, 2023 um 10:09 am Uhr

      Liebe Viola,
      wenn Du Austausch wünschst, sind die Kommentare (öffentlich) nicht ideal. Du kannst gern direkt Kontakt zu mir aufnehmen.
      LG
      Michael

      Antworten

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