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Lastenausgleich – Immobilienbesitz kann auch Schattenseiten haben

Published by Michael Sielmon on Juni 7, 2022
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Lastenausgleich - Immobilienbesitz kann auch Schattenseiten haben

Lastenausgleich, dieses Wort geistert schon einige Zeit durch das Netz und die Medien. Immobilienbesitz galt und gilt in Deutschland als sicheres Investment. Über Jahrzehnte hat sich das Betongold als eines der Fundamente für die Vorsorge und Vermögensbildung etabliert. Allerdings haben die Preisentwicklung der Immobilien und die expansive Verschuldungspolitik der Bundesregierung nun ein Problem zutage gebracht, welches Immobilienbesitzer aufhorchen lassen sollte.

Das Weltgeschehen seit dem Jahr 2020 wird von zwei einschneidenden Ereignissen dominiert. Anfang 2020 konnte man beobachten, wie die Nationen aus aller Welt nahezu synchron auf einen Erreger reagierten, den wir als Corona kennen. Lockdowns, Tests, Impfungen standen nahezu überall auf der Welt an der Tagesordnung. In Deutschland war der erste Lockdown davon begleitet, dass zahlreiche Unternehmen zusammenbrachen und andere sich mittels staatlicher Hilfen gerade so noch über Wasser halten konnten. Große Industriebetriebe fuhren ihre Produktion herunter und einige haben diese bis heute noch nicht wieder auf volle Leistung zurückgeführt.

Die ungewisse politische Situation und auftretende Engpässe an wichtigen Zuliefererzeugnissen aus Fernost und notwendiger Rohstoffe für die Produktion hinterlassen ihre Spuren. Dem gegenüber gab und gibt die Bundesregierung gewaltige Summen aus für Tests, Impfdosen und in jüngerer Zeit für militärische Hilfen für die Ukraine aufgrund des illegalen Krieges durch Russland. Verhängte Sanktionen gegen Russland erweisen sich als Bumerang und hinterlassen empfindliche Spuren bei denen, die an den Sanktionen teilnehmen.

Zusammengefasst, der Geldhahn der Regierung steht seit 2 Jahren auf Maximum und es wird die Zeit kommen, an der diese Politik empfindliche Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung nach sich ziehen kann, diese immensen Schulden zurückzuführen. Ende 2019 war der Bund mit 1.188,6 Milliarden Euro verschuldet.

Im Jahr 2020 kletterten die Schulden auf 2.330 Milliarden Euro. Damit lag die Verschuldung bei über 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und brach damit den Maastricht-Vertrag, der für die Euro-Mitgliedsstaaten eine maximale Verschuldung von 60 Prozent des BIP festlegt.

Das Ende der Fahnenstange war noch lange nicht erreicht, denn 2021 begann die Impfkampagne gegen das C-Virus, begleitet mit Maßnahmen, Impfkritiker durch tägliche Freitestungen zur Impfung zu bewegen. Impfdosen und Tests waren für die Menschen kostenlos – zumindest zunächst. Denn Bürge für die Staatsschulden sind die Bürger.

In diesem Jahr geht das Schuldenmachen fröhlich weiter. Der neue Bundeshaushalt sieht 138,94 Mrd. Euro neue Schulden vor, und es ist jetzt gerade einmal Anfang Juni.

Der Begriff Vermögensabgabe geistert durch die Medien

Die Linke forderte bereits Anfang 2020 eine Vermögensabgabe für Besserverdienende – die Frage ist die Definition für Besserverdienende. Seither wird diese Idee immer wieder aufgegriffen. Ein deutliches Indiz für eine Vermögensabgabe liefert die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 zum Jahr 2024. Damals ging es um den Ausgleich von Kriegsfolgen.

Vermögendere gaben etwas ab und von Krieg und Verfolgung stark Geschädigte erhielten etwas. Das war damals sozial und sorgte für einen fairen Ausgleich, schließlich verloren viele Menschen im zweiten Weltkrieg nicht nur ihr Leben, sondern auch ihr gesamtes Hab und Gut beziehungsweise wurden aus ihrer Heimat vertrieben und standen vor dem Nichts.

Dieses Gesetz wurde nun geändert. Der Ausgleichsgrund wurde 2019 mit Wirkung zum Jahr 2024 angepasst. Im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist unter Kapitel 21 die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes erfasst.

Die Änderung lautet konkret:

1. §276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach §143 oder nach §151 Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.

2. §292 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Soziale Entschädigung“ ersetzt.

Ist dadurch ein Lastenausgleich wahrscheinlicher geworden?

Die Frage sollte erlaubt sein, warum man das Lastenausgleichsgesetz in dieser Art und Weise verändert hat. Berücksichtigt man die Stimmen, die zu diesem Thema laut wurden, könnte das etwas Licht ins Dunkel bringen.

  • Der Berliner Historiker Heinrich August Winkler sagte im Gespräch mit der Rheinischen Post im März 2020, dass es im Zuge dieser Krise zu einer der größten materiellen Herausforderungen der dt. Nachkriegsgeschichte kommen wird. Winkler ergänzte, dass es zu steuerlichen Belastungen für diejenigen kommen muss, die von der Krise weniger stark betroffen sind.
  • Im April 2020 luden der Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Ralf Brinkhaus und der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Eckardt Pols zu einer Gesprächsrunde ein. Diskutiert wurden Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie, die, so wurde es betitelt, die wohl größte Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg darstellt.
  • Am 17.4.2020 sprach Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel den Lastenausgleich an. Er stellte die Frage in den Raum, wie Deutschland die enormen Kosten wegen den dramatischen Entwicklungen in der Wirtschaft bewerkstelligen kann.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 05.02.2021 einen Artikel zum Thema Vermögensabgabe mit der Überschrift Über Solidarität nachdenken.
  • Am 7. April 2022 sagte Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass es im Rahmen des Finanzierungskonzeptes für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten einen fairen Lastenausgleich benötige.

Nüchtern betrachtet, hat man sich mit der Änderung des Lastenausgleichgesetzes eine sehr flexible Grundlage zur Enteignung der Immobilienbesitzer geschaffen, denn „Soziale Entschädigung“ kann für so gut wie alles stehen. Damit hat die Regierung jede Menge Spielraum.

Damoklesschwerter Immobilienblase und Lastenausgleichsgesetz

Damals wurden in die Grundbücher der Immobilien Zwangshypotheken eingetragen. Basis dafür waren Immobilienbewertungen vor der Währungsreform. Die Zwangshypothek lag bei 50 Prozent des Immobilienwertes, abzüglich bestehender Kredite. Jeder Immobilienbesitzer bekam einen Freibetrag von 5.000 DM, der vom Immobilienwert abgezogen wurde. Wer also beispielsweise ein Haus mit einem Wert von 100.000 DM besaß, wurde mit einer Grundschuld von 47.500 DM belastet, die in vierteljährlichen Raten über 30 Jahre bezahlt werden musste. War das Haus durch einen Kredit von z. B. 30.000 DM belastet, wurde dieser vorher abgezogen. 100.000 DM Hauswert minus 5.000 DM Freibetrag minus 30.000 DM Kredit ergibt 65.000 DM. Die Hypothek betrug dann 32.500 DM.

Es ist anzunehmen, dass eine ähnliche Vorgehensweise gewählt wird, sollte es zu einem Lastenausgleich kommen. Das Problem heute sind die aktuell hohen Immobilienpreise. Derzeit läuft der Zensus der Bundesregierung. Unter dem Vorwand der Volkszählung müssen auch Fragen zu bestehenden Immobilien beantwortet werden. Dazu kommt die Grundsteuerreform, die für die Zahlung der Grundsteuer eine aktuelle Immobilienbewertung erfordert. Es werden also derzeit die Immobilien flächendeckend neu bewertet, natürlich zu den derzeitigen Marktbedingungen.

Das bringt zwei Probleme mit sich. Sollte die Immobilienblase platzen, nachdem die Immobilien bewertet wurden, werden die Häuser im Fall des Lastenausgleichs höher belastet, als es vielleicht für die Besitzer tragbar ist. Die Preise der Immobilien könnten empfindlich fallen. Dennoch würde für die Umsetzung eines Lastenausgleichs eine sehr hohe Immobilienbewertung zugrunde gelegt. Damit könnten entsprechend hohe Kosten auf die Immobilienbesitzer zukommen.

Derzeit steigen die Lebenshaltungskosten ohnehin sehr stark durch Verknappung und Inflation. Insofern wird sich zeigen, inwieweit mögliche Zwangshypotheken für die Immobilienbesitzer händelbar werden. Für diejenigen, die es finanziell dann nicht schaffen, besteht dann die Gefahr der Zwangsverwaltung ihrer Immobilie.

Immobilie verkaufen oder Lastenausgleich riskieren?

Dass sich unser Land in einer Krise befindet, kann kaum noch geleugnet werden. Der Euro droht zusammenzubrechen, große Konzerne können ihre Produktion aufgrund von Engpässen bei Rohstoffen und Zulieferprodukten nicht in vollem Umfang gestalten.

Kurzarbeit und Entlassungen finden bereits bei Großkonzernen statt, bei denen bisher der Arbeitsplatz als sicher galt. Die drohende Energiekrise aufgrund des geplanten Boykotts von russischen Energieträgern wird die Situation wohl nur verschärfen und sich letzten Endes stark auf das Leben der arbeitenden Menschen auswirken.

Angesichts der unvorhersehbaren politischen und wirtschaftlichen Situation steigt das Risiko für Immobilienbesitzer enorm. Vielleicht wäre es Zeit, die Sinnhaftigkeit der Immobilien neu zu bewerten, die aktuell hohen Immobilienpreise auszunutzen und sich von seinen Immobilien zu trennen.

Den Erlös könnte man sicher und kaufkraftgeschützt anlegen, die schwierige Zeit abwarten und nach dem Platzen der Immobilienblase und nach der derzeitigen Euro-Krise zu viel günstigeren Preise neu einzusteigen.

Wenn die Immobilienblase platzt, werden zwangsläufig auch die Mieten fallen. Damit wird wohnen auch wieder bezahlbar. Die Flexibilität des Wohnens zur Miete bringt aber auch einen viel wichtigeren Vorteil mit sich. Sollte es zum Verlust des Arbeitsplatzes in der Krise kommen, ist man beweglich und kann seinen Wohnort dorthin verlegen, wo die Arbeitssituation aussichtsreicher ist.

Edelmetalle als Krisenschutz Nummer Eins

Blicken wir auf vergangene Krisen wird deutlich, dass Besitzer von Edelmetallen Krisen erheblich besser überstehen konnten. Hyperinflationen und Währungsreformen konnten mit Edelmetallen nahezu schadlos überstanden werden, während Besitzer von Papierversprechen in hohem Umfang oder sogar vollständig ihr Vermögen verloren.

Daraus folgt, dass ein Immobilienverkauf und die Anlage des Erlöses in Edelmetalle, verwahrt an einem sicheren Ort eine sehr gute Krisenvorsorge darstellen. Bekanntlich bergen Krisen immer auch Chancen für diejenigen, die gut vorbereitet sind.


Nähere Informationen zum Schutz von Immobilien in meinem Kurs:

Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg

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2 Comments

  1. Solide Werte, der Sachwertblog sagt:
    Juli 6, 2022 um 4:17 pm Uhr

    […] GRATIS-KURS ZUM SICHERHEITSKONZEPT: https://strategiereport.de ________________ Bitte liken, teilen, kommentieren, abonnieren! Danke! ________________ Im Video verweise ich auf die Möglichkeit, sich für ein kostenloses Webinar einzutragen, in dem Du lernst, wie Du Dein Grundbuch safe machen kannst. Das Formular findest Du in diesem Beitrag ganz am Ende: https://solide-werte.de/lastenausgleich […]

    Antworten
  2. Schutz vor Lastenausgleich und anderen Zwangsmaßnahmen sagt:
    Januar 16, 2023 um 10:33 am Uhr

    […] man den Faktencheckern glauben möchte, ist der Lastenausgleich eine Verschwörungstheorie. Jedoch sei die Frage erlaubt, wieso man das Lastenausgleichsgesetz erst […]

    Antworten

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