Produktive Altersvorsorge, bedeutet das, dass Geld arbeiten muss? Dass Geld selbst nicht arbeiten kann, ist wohl selbstverständlich. Die Botschaft heißt somit, Geld muss produktiv angelegt werden, damit fürs Alter genügend Erträge erwirtschaftet werden. Doch genau dort existiert in Deutschland das Problem.
In unseren Breiten werden die Menschen per Gesetz dazu verdammt, ihr Vermögen und ihre private Vorsorge zu verlieren. Klingt unglaublich, ist aber leider tatsächlich so. Vater Staat hat per Gesetz festgelegt, welche Produkte als Altersvorsorgeprodukte geeignet sind und welche nicht. Wer als Vermittler oder Anlageberater das nicht berücksichtigt, macht sich strafbar bzw. haftbar.
Für die Altersvorsorge geeignet sind die sogenannten sicheren Produkte, so etwas wie Bank-, Bauspar- und Versicherungsangebote. Nicht geeignet sind per Gesetz Sachwerte, denn das sind Produktklassen, bei denen es von Natur aus keine nominale Garantie gibt. Nominal heißt, dass eine konkrete Summe am Ende herauskommt, eine Zahl, mit der man rechnen kann. Oder heißt es eher, mit der man am Ende verlassen ist?
Sämtliche hier betreffenden sicheren Produkte sind Geldwertprodukte. Darunter finden sich z. B. Lebensversicherungsangebote wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder die herkömmlichen und altbekannten Tarife. Diese Produkte sind nach allgemeiner Meinung sicher, denn es gibt eine Garantie. Aber was wird denn garantiert? Und wie werthaltig ist diese Garantie?
Garantiert wird eine bestimmte Summe, die mit Hilfe einer geringen Verzinsung zustande kommt. Diese Summe ist lediglich eine Zahl auf einem Stück Papier und unterliegt der Inflation. Eine Summe, die heute für einen Kleinwagen reicht, hat in 30 Jahren vielleicht nur noch die Kaufkraft für einen kleinen Fernseher – sollte die zugrundeliegende Währung nicht vorher zusammenbrechen. Ist das denn tatsächlich etwas, was der privaten Vorsorge dienlich ist? Vermutlich kaum. Aber solche Angebote sind vom Gesetzgeber vorgegegeben als Altersvorsorgeprodukte.
Dass diese Produkte viel zu schlecht verzinst und zu teuer sind, scheint dabei völlig Nebensache zu sein. Hauptsache es gibt die Garantie. Damit ist die Politik glücklich und die Lobbyverbände der Finanzinstitute klopfen sich gegenseitig anerkennend auf die Schultern. Mission abgeschlossen!
Die Leidtragenden sind die Vermittler, die dazu genötigt werden, Falschberatungen zu halten, indem sie derartige Produkte als Altersvorsorge anbieten. Und Leidtragende sind diejenigen, die solche Verträge unterschreiben, weil sie darauf vertrauen, dass Vater Staat es schon gut mit ihnen meint – ein Irrtum. Der arbeitet nämlich Hand in Hand mit den Anbietern. Das wird beispielsweise auch deutlich im Paragrafen 314 Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieser lautet wie folgt:
§ 314 VAG: Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.
Mit produktiver Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Was bedeutet das also im Klartext? Absatz 1 sagt aus, dass wenn die Vermögenslage eines Versicherers so ist, dass es seinen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Hier ist im Gesetzestext nicht vom Deckungsstock die Rede, sondern davon, dass das Unternehmen ich Schieflage gerät, also nicht ordentlich wirtschaftet. Geht es dem Versicherer also finanziell schlecht, kann die Aufsichtsbehörde dafür sorgen, dass dieser Versicherer keine Leistungen auszahlen braucht.
Und dabei handelt es sich um alle Leistungen, besonders Versicherungsleistungen. Dazu gehören nicht nur Kapitalauszahlungen aus kapitalbildenden Verträgen, also Ablaufleistungen, Renten etc. Es handelt sich dabei auch und insbesondere um Versicherungsleistungen wie bei Tod, Berufsunfähigkeit, etc..
Das verhängte Zahlungsverbot soll zeitweise bestehen. Doch im Text findet man keine nähere Angabe darüber, wie lange dieses „zeitweise“ sein soll. Existieren Fristen oder maximale Zeiträume für dieses Zahlungsverbot? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man dazu überhaupt nichts. Die Fristen sind also unbestimmt.
Absatz 2 ist noch interessanter. Hier ist von der Herabsetzung von Leistungen entsprechend dem Vermögensstand der Gesellschaft die Rede. Wird also nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet, werden die vertraglich zugesicherten und durch den Versicherer kalkulierten Leistungen einfach herabgesetzt? Und, weil das noch nicht genug ist, sind die Versicherten sogar verpflichtet, die Beiträge in vollem Umfang weiter zu bezahlen?
Wen soll dieses Gesetz also schützen? Die Rechte der Verbraucher werden hier unmissverständlich beschnitten. Die Kunden sind nicht dafür verantwortlich, wenn die Versicherung ihren vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nachkommen kann. Sie zahlen den Beitrag, den der Versicherer für sie kalkuliert hat und erhalten einen Vertrag, in dem diese Leistungen im entsprechenden Leistungsfall in Aussicht gestellt werden. Dieses Gesetz kann dem Versicherten seine Leistung ganz oder teilweise kosten, trotzdem wird er dazu verpflichtet, seine Beiträge in voller Höhe weiter zu entrichten.
Warum will man die Gesellschaften mit solchen Maßnahmen schützen? Wie kann es sein, dass Produkte solcher Gesellschaften als sicher und für die Altersvorsorge geeignet eingestuft werden? Aber das sollte sich jeder selbst beantworten.
In den USA wird Altersvorsorge anders angegangen. Möglicherweise lohnt ein informativer Blick über den großen Teich. Schon im Jahre 1999 hat Lester C. Thurow in seinem Buch „Die Reichtums-Pyramide“ dargestellt, wie sich die Assetklassen von Reichen und Armen unterscheiden (Tabelle).
So investieren die …
Anlagevermögen Vermögensanteil in % | …“reichsten 10%“ | …“nächsten 9%“ | …“ärmsten 90%“ |
Firmenbeteiligungen | 69,5 | 22,2 | 8,3 |
Wertpapiere | 65,9 | 23,9 | 10,2 |
Treuhandvermögen | 49,6 | 38,9 | 11,5 |
Aktien und Fonds | 51,4 | 37,0 | 11,6 |
Immobilien | 35,1 | 43,6 | 21,3 |
Bankeinlagen | 29,4 | 32,9 | 37,7 |
Renten und Pensionen | 17,7 | 44,6 | 37,7 |
Lebensversicherungen | 16,4 | 28,5 | 55,1 |
Eigengenutztes Hauseigentum | 7,1 | 24,6 | 67,1 |
Schulden | 9,4 | 18,9 | 71,7 |
Quelle: Lester C. Thurow, Die Reichtums-Pyramide; Düsseldorf/Regensburg, 1999, S.203
Man kann anhand der Tabelle ein Muster im Anlageverhalten ablesen. Die Vermögenden gehen öffenbar gerne höhere Risiken ein als die weniger Vermögenden. Wohlhabende sind häufiger in Assetklassen investiert, die nahezu immer das Risiko eines Totalverlustes mit sich bringen (Fonds, Aktien, Unternehmensbeteiligungen). Das scheint widersprüchlich, denn gerade Vermögende möchten auf jeden Fall ihren Reichtum erhalten und leiden daher oft unter großer Verlustangst.
Mit dem Ziel des Kapitalerhalts setzen sie auf diese riskanteren Anlageformen, jedoch sehr breit gestreut und damit in der Gesamtstrategie auf sicheren Pfaden, obwohl jede einzelne Anlage betrachtet immer ein Totalverlustrisiko mit sich bringt. Am Ende sind all diese Anlageformen Produktivkapital, also Sachwerte.
Die Amerikaner sind folglich häufiger in Firmenbeteiligungen, Aktien und Fonds investiert. Unternehmensbeteiligungen erscheinen in deutschen Altersvorsorgestatistiken überhaupt nicht, denn für die deutsche Altersvorsorge sind diese tabu, da unternehmerische Beteiligungen immer das theoretische Risiko des Totalverlustes haben. Während in Deutschland Geldwertanlagen bei der Altersvorsorge ganz hoch im Kurs stehen, investieren die Amerikaner fürs Alter eher produktiv und hauptsächlich in Sachwerte.
Mit Stammtischschläue wird oft behauptet, dass die Vermögenden ja ruhig etwas Geld verspekulieren können. „Die haben ja genug!“ – hört man die Leute sagen. Jedoch trifft das Gegenteil zu. Und genau deshalb nutzen Reiche die Finanzberatung auf Honorarbasis, die sie in die Lege versetzt ihr Geld risikoarm und renditereich weltweit in verschiedenste Anlageklassen zu streuen. Sie haben das Prizip der produktive Altersvorsorge verstanden.
Zugegebenermaßen sind Wohlhabende beim Streuen ihrer Kapitalanlagen vergleichsweise bessergestellt als Arme. Wie soll man 5.000 Euro sinnvoll in acht Anlageklassen streuen? Weil deutsche Richter es so wollen, muss nun das bestehende Vermögen erst in allgemeines und Altersvorsorgevermögen unterteilt werden.
Aber wie soll man das machen? Kleinere Vermögen lassen sich so noch schlechter streuen und somit erhöht sich das Risiko des gesamten Portfolios. Damit erreichen die Richter und Verbraucherschützer genau das Gegenteil von dem, was sie ursprünglich erreichen wollten.
Sehr gefragt sind zur Zeit Aktien, Unternehmensbeteiligungen, Edelmetalle oder Immobilien. Die Vergangenheit zeigt eindrucksvoll, dass die Besitzer von Produktivvermögen, Immobilien und Edelmetallen Krisen besser überstanden haben als diejenigen, die ihr Geld in Geldwerten investiert hatten. Sehr sinnvoll ist, heutzutage sehr gut zu streuen, um die Risiken zu minimieren.
Aktien und Unternehmensbeteiligungen sind ein spezielles Thema. Hier sollte man sich gut auskennen, des hohen Risikos bewusst sein und keinesfalls emotional herangehen. Immobilien sollten eine sehr gute Lage haben und nicht zu geräumig sein, um eine leichte Vermietbarkeit zu ermöglichen. Sie sollten an Standorten liegen, an denen eine hohe Wirtschaftskraft existiert, die für Menschen attraktiv ist und wo es Arbeitsplätze gibt. Das Problem sind die aktuellen Preise.
Es gibt so gut wie keine Immobilien mehr in guten Lagen, die nicht überzogen teuer sind. Auch hier beginnt die Rendite beim Einkauf und wenn dieser schon zu einem überhöhten Preis erfolgt, wird das gesamte Investment sinnlos. Dazu kommen Risiken mit der Finanzierung von überteuerten Immobilien.
Bauland kann ebenfalls eine sinnvolle Vorsorge darstellen. Bebaubar bedeutet hier im Übrigen auch bestellbar für die Gewinnung landwirtschaftlicher Güter.
Einfacher in Sachen Streuung wird es mit Edelmetallen. Gold hat sich dabei bisher besonders bewährt. Man muss bei Edelmetallen jedoch nicht ausschließlich auf Gold bauen, sondern kann auch andere Metalle ins Portfolio aufnehmen, die durch ihre Eigenschaften eine hohe Nachfrage in der Wirtschaft besitzen. Rohstoffe sind knapp und somit sehr werthaltig. Eine Mischung aus Gold und Silber wäre also eine denkbare Möglichkeit, zumal man mit diesen beiden Edelmetallen auch strategisch seinen Bestand erhöhen kann.
Edelmetalle sind ideal dafür geeignet, die Kaufkraft zu speichern. Sie werden weltweit gehandelt und damit sofort bei Bedarf wieder veräußerbar. Der ehemalige US-Notenbanker Alan Greenspan brachte es folgendermaßen auf den Punkt:
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